Von dieser „Gretchenfrage“ hängt nach meiner Erfahrung als Fachanwalt für Versicherungsrecht und Spezialist für die Berufsunfähigkeitsversicherung das Ergebnis Ihrer oft zu Unrecht verweigerten Leistungsansprüche aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung ab:
In der Versicherungsbedingungen Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) oder Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) gibt es dort verklausuliert zigfache Möglichkeiten, unter welchen Voraussetzungen – entweder relativ einfach oder aber äußerst kompliziert – Ihre persönliche Berufsunfähigkeit vorliegen könnte:
Vor allem in älteren Berufsunfähigkeitsversicherungsverträgen wurden oft sogenannte „abstrakte Verweisungsklauseln“ von der Berufsunfähigkeitsversicherung verwendet: Danach hätte die Berufsunfähigkeitsversicherung vielleicht die Möglichkeit, den Versicherungsnehmer – trotz bestehender Berufsunfähigkeit in seinem bisher ausgeübten Beruf – auf einen gänzlich anderen Beruf zu verweisen, wenn er diesen anderen Beruf auch ausüben kann. Hier kommt es in meiner Praxis als Fachanwalt für Versicherungsrecht und Spezialist für die Berufsunfähigkeitsversicherung leider oft zu ganz absurden Behauptungen der Berufsunfähigkeitsversicherung, dass – übertrieben formuliert – jeder Versicherungsnehmer, egal wie krank, immer noch irgendwie „einfach gelagerte“ Tätigkeiten (wie beispielsweise den in der Realität aber nicht mehr existierenden klassischen Beruf als Pförtner) ausüben könne und er deshalb nicht berufsunfähig sei. Mit solchen, an den Haaren herbeigezogenen Scheinargumenten versucht dann immer wieder die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Versicherungsnehmer von Ihren Leistungsansprüchen auszuschließen.
Die in neuerer Zeit verwendete „konkrete Verweisungsklausel“ in einer Berufsunfähigkeitsversicherung stellt hingegen nur auf Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus, hat aber oft als „Hintertürchen“ für die Berufsunfähigkeitsversicherung die Möglichkeit vorgesehen, den Versicherungsnehmer auf einen anderen, von diesem aktuell tatsächlich ausgeübten Beruf zu verweisen. Auch hier habe ich als Fachanwalt für Versicherungsrecht oft streitige Fälle wegen der Unzumutbarkeit einer konkreten Verweisung durch Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung.
Genau in diesen Fällen sollten Sie mich als Fachanwalt für Versicherungsrecht und Spezialisten für die Berufsunfähigkeitsversicherung kontaktieren.