Oft suchen mich als Fachanwalt für Versicherungsrecht und Spezialist für die Berufsunfähigkeitsversicherung verzweifelt Versicherungsnehmer einer Berufsunfähigkeitsversicherung auf, weil im Rahmen eines sogenannten Nachprüfungsverfahren die Berufsunfähigkeitsversicherung plötzlich die Leistung einstellen möchte und zwar nach dem Motto, „Sie sind jetzt auf einmal nicht mehr berufsunfähig, können wieder in ihrem alten oder in einem vergleichbaren Beruf arbeiten“.
Versicherungsrechtlich müssen Sie sich in diesem Nachprüfungsverfahren der Berufsunfähigkeitsversicherung von mir als Fachanwalt für Versicherungsrecht und Spezialisten für die Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisiert vertreten lassen.
Rechtlich muss nämlich Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung Ihnen als sog. „Vollbeweis“ nachweisen können, dass sich Ihr Gesundheitszustand seit dem einmal abgegebenen Leistungsanerkenntnis maßgeblich geändert haben soll? Hier werden oft abstruse Argumente angeführt, möglicherweise auch durch eigene Ärzte der Berufsunfähigkeitsversicherung, warum Sie angeblich wieder Ihren Beruf ausüben können, obwohl es bei Ihnen einfach gesundheitlich nicht mehr geht.
Hier gilt es, durch mich als Fachanwalt für Versicherungsrecht und Spezialisten für Berufsunfähigkeitsversicherung nötigenfalls gerichtlich gegen eine solche Leistungseinstellung vorzugehen.
Gerne können Sie mich als Fachanwalt für Versicherungsrecht und Spezialist für die Berufsunfähigkeitsversicherung kontaktieren, wenn Sie konkret von so einer Leistungseinstellung im Nachprüfungsverfahren betroffen sind.