In der Welt der Versicherungen existieren viele Formen von Absicherungsmöglichkeiten. Eine davon ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung, auch BU-Versicherung genannt. Das Konzept ist eigentlich ganz einfach: Der Arbeitnehmer oder Selbstständige zahlt regelmäßig einen Beitrag an den Versicherer. Wird er dann berufsunfähig, so erhält er von der Versicherungsgesellschaft bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit eine monatliche Rente.
Berufsunfähigkeit – Was ist das genau?
Jemand ist berufsunfähig, wenn er wegen seines gesundheitlichen Zustandes seinen letzten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann. Aber Vorsicht: Je nach Versicherungsvertrag kann die Berufsunfähigkeit unterschiedlich definiert sein. Prüfen Sie deshalb sowohl bei Vertragsabschluss als auch beim Eintritt des Versicherungsfalls alle Vertragsbedingungen ganz genau! Gerne bin ich Ihnen hierbei behilflich.

Ordnungsgemäße Schadensmeldung
Um Ihren Versicherungsschutz schnell und unkompliziert zu realisieren, müssen Sie zunächst die Berufsunfähigkeit ordnungsgemäß bei Ihrer Versicherung melden. In meiner täglichen Beratungspraxis in Karlsruhe stelle ich fest, dass gerade hier viele Fehler gemacht werden. Oft mit fatalen Folgen für die Versicherten.
Bei der Schadensmeldung müssen Sie genau darlegen, wie Ihre Tätigkeit am Arbeitsplatz ausgesehen hat und welche Arbeit Sie in der Zukunft nicht mehr ausüben können.
Hier gilt es, bloß nichts falsch zu machen. Sind die gemachten Angaben ungenau oder unvollständig, kann Ihnen Ihre Versicherung die Verletzung von „vertraglichen Pflichten“ vorwerfen. Im schlimmsten Fall führt dies zum Verlust der Versicherungsleistungen. Lassen Sie sich daher schon vor der Schadensmeldung kompetent beraten und vermeiden Sie so unnötigen Ärger.
Was tun, wenn die BU-Versicherung nicht zahlt?
Viele Berufsunfähigkeitsversicherungen versuchen oft alles, um auch in eindeutigen Fällen nicht zahlen zu müssen. Hintergrund dieses Verhaltens sind vielfach die hohen Auszahlungssummen an die Versicherten. Es wird gerne auf Zeit gespielt oder man setzt alles daran, den Versicherungsvertrag nachträglich durch Anfechtung, Rücktritt und Kündigung zu beenden.
In vielen Fällen fallen auch die Gutachten durch einen medizinischen Sachverständigen, mit dem der Versicherer seit Jahren „gut zusammenarbeitet“, negativ für den Versicherungsnehmer aus. Gerne „zweifeln“ die Versicherer auch ein für den Versicherten positiv ausgefallenes medizinisches Gutachten an.
Oft behaupten die Berufsunfähigkeitsversicherungen ins Blaue hinein, der Versicherte hätte beim Vertragsschluss falsche Angaben zum Gesundheitszustand gemacht. Dann wird vom Versicherer einfach die „Anfechtung wegen arglistiger Täuschung“, Rücktritt und Kündigung erklärt. In diesem Fall erhält der Versicherte dann überhaupt keine Zahlungen von der Versicherung und der finanzielle und soziale Abstieg ist vorprogrammiert.
Ist die Leistungspflicht einmal anerkannt, nutzen einige Versicherer gerne das sog. Nachprüfungsverfahren, um von ihrer Entscheidung wieder abzurücken. Die Versicherungsbedingungen räumen den Versicherern dieses Recht ein. Zur Durchführung des Nachprüfungsverfahrens wird regelmäßig ein Fragebogen an den Versicherten versandt. Gerade bei der Beantwortung von Rückfragen sollte ein Spezialist zur Rate gezogen werden, um bloß keine falschen Angaben zu machen. Andernfalls gehen Sie das Risiko ein, dass Ihnen die bereits zugesprochenen Versicherungsleistungen wieder aberkannt werden.
Wenn Sie Ärger mit Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung haben, stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung. Ich setze Ihre Ansprüche schnell und unkompliziert durch. Falls erforderlich, scheue ich auch den Weg vor das Gericht nicht.
Die Erstberatung in meiner Kanzlei in Karlsruhe ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Garantiert!
Übrigens: Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, sind Streitigkeiten aus dem Bereich Berufsunfähigkeitsversicherung oft vom Rechtsschutz umfasst. Die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung übernehme ich für Sie kostenfrei.
Meine Kanzlei finden Sie in der Ludwig-Erhard-Allee 10 in Karlsruhe, in unmittelbarer Nähe zur Landesbank Baden-Württemberg. Hier verkehren die Straßenbahnlinien 3, 5 und 6. Die Haltestellen „Ostendstraße“ und „Rüppurrer Tor“ liegen nur wenige Gehminuten entfernt.
Mandanten mit PKW erreichen mein Büro am besten über die Bundestraße 10 (Autobahnanschlussstelle A5, Karlsruhe-Durlach). Direkt vor der Kanzlei gibt es zahlreiche Parkmöglichkeiten, z.B. im Parkhaus „Parkarkaden“.
Tipps vom Spezialisten für Berufsunfähigkeitsversicherungen in Karlsruhe:
Machen Sie von Anfang an alles richtig! Vermeiden Sie unnötigen Ärger.
Lassen Sie sich noch vor dem Einreichen Ihrer Schadensanzeige von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht beraten. Handeln Sie nach dem Motto: Erst verstehen, dann unterschreiben. Wenn Sie Ihre Rechte kennen und den Inhalt des Versicherungsvertrages verstanden haben, machen Sie auch keine Fehler.
Bloß nichts Falsches sagen!
Überlegen Sie ganz genau, was Sie Ihrer Versicherung mitteilen. Es gilt die berühmte Floskel: Alles was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden. Mein Rat: Überlassen Sie das Reden Ihrem Anwalt. Ein guter Rechtsanwalt für Berufsunfähigkeitsversicherung formuliert jeden Satz rechtssicher und achtet darauf, dass Ihr teuer erkaufter Berufsunfähigkeitsschutz nicht verloren geht.
Schnell und effektiv handeln!
Denken Sie daran, dass Sie wegen Ihrer Berufsunfähigkeit kein Geld verdienen können, während gleichzeitig Ihre Lebenshaltungskosten weiterlaufen. Deshalb müssen Sie den Versicherungsschutz aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung möglichst schnell realisieren. Am besten gelingt Ihnen dies, wenn Sie einen erfahrenen Spezialisten beauftragen.
Ich kämpfe für Ihr gutes Recht! Lassen Sie sich bloß nicht entmutigen und geben Sie sich nicht so schnell geschlagen. Für Sie finde ich doch eine Lösung und helfe Ihnen dabei, Ihre Verträge zu retten und Zahlungen zu erhalten.