Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) soll den Versicherten und seiner Familie in schweren Zeiten finanzielle Sicherheit bieten. Das Konzept ist eigentlich ganz simpel: Der Versicherte zahlt monatlich einen bestimmten Betrag an seine Versicherung. Wird er dann etwa durch einen Unfall oder eine Krankheit berufsunfähig, erhält er von seiner Versicherung eine monatliche Rente (BU-Rente) ausgezahlt.
Wann gelte ich als berufsunfähig?
Eine Berufsunfähigkeit wird angenommen, wenn der Versicherte durch Krankheit oder einen Unfall seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann.
Beachten Sie bitte, dass jede Versicherungsgesellschaft eine eigene Definition des Begriffs der Berufsunfähigkeit haben kann. Deshalb tun Sie gut daran, wenn Sie schon vor Vertragsabschluss den Versicherungsvertrag und die dazugehörigen Vertragsbedingungen genau unter die Lupe nehmen. Ansonsten heißt es später: „Wenn ich das nur gewusst hätte“.

Für meine Mandanten habe ich immer ein offenes Ohr und finde stets die bestmögliche Lösung für deren Rechtsprobleme.
Die Versicherungen werfen ihren Versicherten oft vor, sie hätten die Schadensmeldung nicht ordnungsgemäß durchgeführt und lehnen deshalb die Leistungen ab.
Als Spezialist für BU-Versicherungen berate ich Sie kompetent bei einer solchen Leistungsablehnung.
Nehmen Sie jetzt Kontakt zu mir auf. Ich bin Ihnen gerne behilflich.
Das Motto vieler BU-Versicherer: Verweigerung, Kürzung oder Verzögerung der Zahlung
Viele Berufsunfähigkeitsversicherungen setzen alle Hebel in Bewegung, um ihren Zahlungspflichten auch in eindeutigen Fällen nicht nachkommen zu müssen. Häufiger Grund hierfür: Die hohen Auszahlungssummen an die Versicherten.
Inzwischen haben sich bestimmte Taktiken der Zahlungsverweigerung herauskristallisiert, die in den meisten Fällen unter Zuhilfenahme eines erfahrenen Rechtsanwaltes unproblematisch überwunden werden können.
Eine sehr häufig anzutreffende Methode ist das Anzweifeln von medizinischen Gutachten. Dabei wird das medizinische Gutachten des Versicherten nicht anerkannt und es wird dann einfach behauptet, dieser sei gar nicht berufsunfähig. Deshalb müsse die Versicherung – so zumindest deren Argumentation – auch nichts an den Versicherten zahlen.
Eine weitere beliebte Methode der Versicherungsgesellschaften ist der Vorwurf, der Versicherte hätte falsche bzw. wahrheitswidrige Angaben beim Abschluss des Versicherungsvertrages gemacht und die Versicherungsgesellschaft dadurch arglistig getäuscht. Als Folge dieses „Fehlverhaltens“ erklären dann die BU-Versicherung die Kündigung, den Rücktritt vom bzw. die Anfechtung des Versicherungsvertrages.
Der Versicherungsnehmer sollte in solchen Fällen schnell reagieren und sich mit allen Mitteln wehren. Andernfalls müssen Sie mit Leistungseinbußen und finanziellen Verlusten rechnen.
Aber auch die folgende Methode ist inzwischen bei den Versicherern sehr beliebt: Nachdem Ihre BU-Versicherung Ihre Berufsunfähigkeit einmal anerkannt hat, wird durch das sog. Nachprüfungsverfahren – oft falsch – versucht, von dieser Entscheidung wieder abzurücken.
Wenn Sie auch vom nicht ordnungsgemäßen Nachprüfungsverfahren betroffen sind, sollten Sie unbedingt einen spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren. Denn schließlich geht es um Ihre finanzielle Zukunft.
Wenn Sie Ärger mit Ihrer BU-Versicherung haben, können Sie mich jederzeit kontaktieren.
Mein Büro in der bayerischen Landeshauptstadt München finden Sie in der Josephspitalstraße 15 zwischen Karlsplatz (Stachus) und Sendlinger Tor. Eine optimale Erreichbarkeit mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (Tram, Bus und U-Bahn) ist durch die zentrale Lage der Kanzlei gewährleistet und auch der Hauptbahnhof München liegt nur wenige Gehminuten entfernt.
Autofahrer finden (kostenpflichtige) Parkplätze am besten in den zahlreichen umliegenden Parkhäusern.
Ich sichere Ihnen eine professionelle und kompetente Beratung und Vertretung zu und erziele für Sie das bestmögliche Ergebnis. Wenn Ihre Berufsunfähigkeits-Versicherung nicht freiwillig zahlt, setze ich Ihre Ansprüche auch vor Gericht durch.
Übrigens: Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, werden Streitigkeiten aus dem Bereich Berufsunfähigkeitsversicherung oft vom Rechtsschutz übernommen. In so einem Fall tragen Sie kein finanzielles Risiko. Die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung übernehme ich für Sie kostenfrei.