Eine private Unfallversicherung bietet finanzielle Sicherheit. Der Versicherer verspricht seinem Versicherten eine monatliche Rente oder eine einmalige Invaliditätsleistung nach der Gliedertaxe etc., wenn dieser etwa infolge eines Unfalles durch Invalidität nicht mehr in der Lage ist, seiner Arbeit nachzugehen.
Verlässt man sich auf die Versprechen der Versicherungsgesellschaften, so muss man lediglich den Schadensfall melden. Den Rest erledigt dann die Versicherung selbst. Natürlich schnell und unkompliziert.
Soweit die Theorie. Die Praxis sieht leider völlig anders aus.
Als spezialisierter Anwalt für die private Unfallversicherung stelle ich immer wieder fest, dass die Versicherer so wenig wie möglich zahlen wollen und deshalb Gründe dafür suchen, die Auszahlung der einmal versprochenen Versicherungsleistungen zu verweigern.
Wenn auch Sie Ärger mit Ihrem Versicherer haben, sollten Sie umgehend einen Rechtsanwalt für die private Unfallversicherung beauftragen, der Ihre Rechte schnell und konsequent durchsetzt. Denn schließlich geht es um Ihre finanzielle Zukunft.

Ich vertrete aus Überzeugung nur die Versichertenseite, um nicht in einen Interessenkonflikt zu geraten.
In folgenden Angelegenheiten kann ich Sie kompetent unterstützen:
- Ablehnung der Versicherungsleistungen wegen angeblicher gesundheitlicher Vorschäden
- Kürzung der Invaliditätsleistungen, z.B. wegen geschädigter Körperteile (sog. „Gliedertaxe“)
- Gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Unfallversicherung
- Vertretung im Berufungsverfahren (2. Instanz)
sowie bei allen anderen Fragen im Unfallversicherungsrecht.
Kein Zufall, sondern Strategie: Unfallversicherung zahlt nicht
Immer wieder verweigern die Versicherer beim Eintritt des Schadensfalles die Leistung.
Entweder wollen sie gar nicht oder nur so wenig wie möglich zahlen. Häufiger Grund hierfür: Die meist hohen Auszahlungssummen an die Versicherten.
Gerade als Verunfallter möchte man aber die Schadensregulierung schnell und unkompliziert klären. Denn die Auseinandersetzung mit der Unfallversicherung kann sich schnell zu einer finanziellen Tragödie entwickeln, da man auf die Zahlungen der Versicherung stark angewiesen ist.
Eines steht fest: Die Unfallversicherung zahlt erst dann, wenn der Versicherte einen Unfall erlitten hat. Ein solcher liegt vor, wenn ein plötzlich von außen einwirkendes Ereignis eine Person unfreiwillig am Körper oder an der Gesundheit schädigt.
Wenn Sie als Versicherter den Schaden bei Ihrer Unfallversicherung anmelden, prüft diese zunächst, ob bestimmte Fristen eingehalten wurden. Dies betrifft sowohl die Frist für die ärztliche Feststellung als auch für die Geltendmachung der Invalidität. In der Regel gilt eine Frist von 15 Monaten, diese kann aber je nach Versicherungsvertrag anders geregelt sein.
Halten Sie diese Frist nicht ein, gehen Sie das Risiko ein, Ihre Versicherungsleistungen vollständig zu verlieren.
Wenn Sie Fragen hierzu haben, können Sie mich jederzeit kontaktieren. In einem kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Beratungsgespräch kläre ich Sie umfassend über Ihre Rechte und Möglichkeiten auf.
Streitigkeiten entstehen aber auch, wenn es um Vorerkrankungen des Versicherten geht. Der Unfallversicherer behauptet dann einfach, die Erkrankung habe schon vor dem Unfallereignis vorgelegen und stuft sodann den Grad der Invalidität des Versicherten herunter.
An dieser Stelle wird meist auch ein Streit über den Zusammenhang zwischen Vorschaden und eingetretenem Schaden geführt, nach dem Motto: „Kein Kausalzusammenhang“.
Die Folge ist, dass der Versicherte gar keine Leistungen angeblich mehr verlangen dürfe und auf seinem Schaden sitzen bleibt.
Mein Büro liegt in der Mainzer Landstraße 49 in 60329 Frankfurt, genau zwischen Westend-Süd und der Innenstadt.
Wenn Sie mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen, können Sie entweder an der Haltestelle „Hauptbahnhof“ (U4 oder 5) oder „Platz der Republik“ (Straßenbahnlinien 11, 16, 17 oder 21) aussteigen. Von dort sind es nur wenige Gehminuten bis zu meinem Büro.
Wenn Sie mit dem Auto kommen, nutzen Sie am besten die B40 (Mainzer Landstraße). Im „Parkhaus Westend“ (Einfahrt über die Straße „Neue Niedenau“) sind zahlreiche Parkplätze vorhanden.
Eine weitere beliebte Methode der Versicherer: Was nicht passt, wird passend gemacht. Entspricht nämlich das medizinische Gutachten über den Gesundheitsschaden bzw. den Invaliditätsgrad des Versicherten nicht den Vorstellungen der Versicherung, werden eigene Gutachten beauftragt, die das Gegenteil „beweisen“ sollen.
Wenn auch Sie Ärger mit Ihrer Unfallversicherung haben, können Sie sich jederzeit an mich wenden.
Eine rechtzeitige Abstimmung mit mir ist von großem Vorteil, da im Unfallversicherungsrecht verschiedene Ausschlussfristen zur Feststellung der Invalidität und zur Geltendmachung dieser gegenüber der Versicherung laufen! Sollte diese Frist abgelaufen sein, ist die Versicherung regelmäßig nicht bereit, ihren Zahlungspflichten nachzukommen.
Das muss nicht sein.
Aufgrund meiner jahrelangen Berufserfahrung und Spezialisierung bin ich in der Lage, fehlerhafte Zahlungsverweigerungen zu erkennen und mich mit dem Versicherer diesbezüglich gezielt auseinander zu setzen.
Nehmen Sie jetzt Kontakt zu mir auf.