Ihre private Unfallversicherung deckt sowohl Unfälle zuhause (Freizeitunfall) als auch auf der Arbeit (Berufsunfall) ab. Im Versicherungsfall sollten Sie eigentlich von Ihrer privaten Unfallversicherung beispielsweise eine einmalige Geldzahlung oder eine monatliche Unfallrente und zwar oftmals bis zu Ihrem Lebensende (!) erhalten.
Da es im Streitfall meist um relativ hohe Auszahlungssummen geht, verweigern die Versicherer regelmäßig ihren Versicherten die versprochenen Leistungen. Zudem sind in den allermeisten Versicherungsbedingungen zahlreiche Ausschlusskriterien versteckt. Versäumen Sie als Versicherter beispielsweise die fristgerechte Schadensmeldung und Geltendmachung Ihrer Ansprüche, können Sie unter Umständen Ihre Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag vollständig verlieren.
Deshalb sollten Sie vor jeder Schadensmeldung an die Versicherung einen Rechtsanwalt zur Rate ziehen. Denn nur dadurch sichern Sie sich von Anfang an einen schnellen und unkomplizierten Leistungsbezug.
Als Fachanwalt für Versicherungsrecht und Experte für die private Unfallversicherung berate und vertrete ich Sie auf dem höchsten Niveau, wenn Ihre Unfallversicherung nicht zahlt.

Übrigens: Meine Beauftragung zahlt sich für Sie sogar aus. In der Regel werden die Kosten meiner Tätigkeit nämlich von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.
In folgenden Angelegenheiten bin ich Ihnen gerne behilflich:
- ordnungsgemäße Versicherungsanzeige eines Unfalls
- Deckungsablehnung der Unfallversicherung und Umgang mit angeblichen Vorschäden
- Invaliditätsleistungen, etwa wegen geschädigten Körperteilen (sog. “Gliedertaxe“)
- Leistungskürzungen wegen angeblicher „degenerativen Vorschäden“
- Prozessführung gegen die Unfallversicherung
- anwaltliche Unterstützung im Berufungsverfahren (2. Instanz etc.)
sowie bei allen anderen Fragen im Unfallversicherungsrecht.
Das Motto vieler Versicherer: Zahlungen zunächst verweigern!
Als Anwalt für die private Unfallversicherung erlebe ich immer wieder, dass viele Versicherer alles dafür tun, um nicht zahlen zu müssen. Für diese Zahlungsverweigerung existieren inzwischen zahlreiche Strategien, gegen die sich die allermeisten Versicherten nur sehr schwer alleine erfolgreich wehren können. Doch gerade wenn man gesundheitlich angeschlagen ist, wünscht man sich eine schnelle und unkomplizierte Leistungsabwicklung.
Bevor Ihre Versicherung irgendeine Zahlung vornimmt, wird sie von Ihnen zunächst Nachweise verlangen, dass Sie einen Schaden durch einen Unfall erlitten haben.
Von einem ist auszugehen, wenn Sie durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis einen Schaden, z.B. Verletzung Ihrer Gesundheit, erlitten haben.
Ist Ihnen der Nachweis eines Unfalles gelungen, so haben Sie noch nicht alles geschafft.
Auf Sie können noch weitere böse Überraschungen warten.
So kann Ihnen Ihre Versicherung die Leistung bzw. Zahlung verweigern, weil
- angeblich es keinen Zusammenhang („Kausalität“) zwischen Ihrem Schaden und dem Unfall geben soll,
- angeblich Ihre gesundheitlichen „degenerativen Vorschäden“ den Unfall verursacht haben sollen oder
- angeblich Sie als Versicherter den Unfall nicht rechtzeitig gemeldet haben bzw.
- Ihre Ansprüche nicht innerhalb strenger Fristen geltend gemacht haben sollen.
Selbst wenn Sie es schaffen sollten, die Zweifel Ihrer Versicherung auszuräumen, so kann es durchaus passieren, dass Ihnen die Versicherung die geschuldete Zahlung kürzt oder zumindest verzögert.
Als Fachanwalt für Versicherungsrecht und Experte für die private Unfallversicherung weiß ich, wie Sie diese Hindernisse umgehen können. Voraussetzung hierfür ist aber, dass Sie mich frühzeitig beauftragen – am besten noch vor der Schadensmeldung an die Versicherung.
In nur 15 Minuten aus der Innenstadt von Freiburg erreichen Sie Bad Krozingen mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus/Bahn) oder dem eigenen Pkw über die B3.
Mein Büro befindet sich nur 10 Gehminuten vom Bahnhof entfernt in der Clara-Schumann-Straße 3. Autofahrer finden kostenfreie Parkplätze in der Straße direkt vor der Kanzlei.