Viele Unfälle haben für die Betroffenen nicht nur gesundheitliche, sondern auch finanzielle Folgen. Hier kann eine private Unfallversicherung adäquaten Schutz bieten, insbesondere vor einem langanhaltenden finanziellen Ausfall. Die private Unfallversicherung ist eine freiwillige Versicherung, aus welcher der Versicherte bei einem Unfall eine bestimmte Leistung erhält, z.B. eine dauerhafte Unfallrente oder eine einmalige Invaliditätszahlung.
Vertrauen Sie Ihr Rechtsanliegen dem Spezialisten für die private Unfallversicherung: Mein Name ist Dr. Daniel Entringer und ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht in Karlsruhe. In über 15 Jahren anwaltlicher Tätigkeit habe ich mich auf die Regulierung von Ansprüchen aus der privaten Unfallversicherung spezialisiert. Für meine Mandanten entwickle ich immer die richtige Strategie, um individuelle und bedarfsgerechte Lösungen zu finden.

Ich berate und vertrete Sie bei Fragen rund um
- ordnungsgemäße Versicherungsanzeige eines Unfalls
- Deckungsablehnung der Unfallversicherung und den Umgang mit angeblichen Vorschäden
- Invaliditätsleistungen, etwa wegen geschädigten Körperteilen (sog. “Gliedertaxe“)
- Prozessführung gegen die Unfallversicherung
- anwaltliche Unterstützung im Nachprüfungsverfahren
und alle anderen Fragestellungen im Unfallversicherungsrecht.
Wenn Sie schnell und unkompliziert Ihre Versicherungsleistungen erhalten möchten, dann müssen Sie Ihren Schaden ordnungsgemäß bei Ihrer privaten Unfallversicherung melden. Viele Versicherte wissen z.B. nicht, dass sie den Eintritt des Versicherungsfalls unverzüglich gegenüber ihrer Versicherung anzeigen müssen. Darüber hinaus muss innerhalb einer im Versicherungsvertrag vereinbarten Frist – meistens 12 bis 15 Monate – durch Vorlage eines ärztlichen Dokuments der Eintritt des Versicherungsfalls festgestellt und dokumentiert werden. Andernfalls riskieren Sie den Verlust der Versicherungsleistungen. Um eine ordnungsgemäße Schadensmeldung kommen Sie also nicht herum. Gerne bin ich Ihnen hierbei behilflich.
Als Fachanwalt für Versicherungsrecht in Karlsruhe beobachte ich allerdings bereits seit Jahren, dass viele private Unfallversicherer ihre Versicherten gerade dann im Stich lassen, wenn diese ihre Unterstützung am dringendsten benötigen. Dabei sind die Begründungen für die Leistungsverweigerung vielfältig und in manchen Fällen auch sehr kreativ.
So wird behauptet, es läge überhaupt kein Unfall vor, die geltend gemachte Verletzung habe schon vorher bestanden oder es fehle sogar an einem Zusammenhang zwischen Ihrem Berufs- oder Freizeitunfall und dem gemeldeten Schaden. Gerne wird auch der festgestellte Invaliditätsgrad des Versicherten einfach in Abrede gestellt. Einige Versicherer spielen auch gerne auf Zeit und „fordern Dokumente“ von den Versicherten an, um sie mürbe zu machen bzw. sie letztlich mit niedrigen Abschlagszahlungen zu vertrösten.
Die Anmaßung besonderer medizinischer Kompetenzen hinsichtlich der Auslegung der Gliedertaxe gehört inzwischen auch zum Standardrepertoire vieler Versicherungsgesellschaften. Immer wieder stelle ich fest, dass vor allem leidenschaftlich Streit um die Auslegung der Formulierungen „Arm im Schultergelenk“ oder „Hand im Handgelenk“ geführt wird. Hierbei verkennen die Versicherer oftmals die versichertenfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
Wenn auch Ihre Unfallversicherung die Zahlung verweigert oder Sie von Ihrer Versicherung in einer anderen Weise ungerecht behandelt werden, sollten Sie umgehend rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen. Zusammen mit Ihnen erarbeite und verfolge ich eine effektive Strategie und führe Gespräche auf Augenhöhe mit Ihrer Versicherung, damit Sie Ihre Ansprüche schnell und unkompliziert durchsetzen. Falls erforderlich setze ich Ihre Rechte auch vor Gericht durch.
Meine Kanzleiräume in Karlsruhe befinden sich in der Ludwig-Erhard-Allee 10.
Wenn Sie mit dem Auto anreisen möchten, empfehle ich die Anfahrt über die Bundestrasse B 10. Zahlreiche Parkplätze befinden sich unmittelbarer Nähe meines Büros.
Zudem können Sie unsere Kanzlei in Karlsruhe bequem mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen. Die Haltestellen „Ostendstraße“ und „Rüppurrer Tor“ liegen nahe der Kanzlei und bieten Anschluss zu den Straßenbahnlinien 3, 5 und 6.
Was tun, wenn Ihre private Unfallversicherung nicht zahlt? Ich rate:
1. Beratung
Aufgrund der oftmals schwer verständlichen Versicherungsbedingungen tun Sie gut daran, wenn Sie sich von einem auf die private Unfallversicherung spezialisierten Fachanwalt für Versicherungsrecht ausführlich beraten lassen. Mit den richtigen Informationen treffen Sie dann auch sicherlich die richtigen Entscheidungen.
2. Handeln Sie schnell und effektiv
Gerade vor dem Hintergrund, dass Ihre Lebenshaltungskosten weiterlaufen, sollten Sie schnell und effektiv handeln. Mit einer einfachen Antragstellung bei Ihrer Versicherung ist es leider nicht getan. Gerne erläutere ich Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten und begleite Sie bis zur vollständige Regulierung Ihrer Ansprüche.
3. Erst denken, dann reden
Bei der Auseinandersetzung mit Ihrer Versicherung sollten Sie genau überlegen, welche Informationen Sie mitteilen. Es kommt auf jedes Wort an. Formulieren Sie Ihre Ansprüche nicht rechtssicher, können diese im schlimmsten Fall verloren gehen. Deshalb überlassen Sie am besten Ihrem Rechtsanwalt die Korrespondenz mit Ihrer privaten Unfallversicherung.
4. Waffengleichheit herstellen
Denken Sie daran, dass die Versicherungsgesellschaften selbst Rechtsanwälte beschäftigen, wenn es zu einem Streit kommt. Deshalb sollten Sie als Versicherungsnehmer auch einen Spezialisten für die private Unfallversicherung engagieren, denn ansonsten kämpfen Sie mit ungleichen Waffen. Sie benötigen einen Anwalt, der neben fundiertem juristischen Know-How auch eine langjährige anwaltliche Erfahrung auf dem Gebiet der privaten Unfallversicherung mitbringt.
Was mich täglich antreibt?
„Ein Sieg des (kleinen Versicherungsnehmers) David gegen den (großen Unfallversicherer) Goliath.“