Eine private Unfallversicherung bietet zusätzlichen und finanziell umfangreichen Schutz. Die Versicherung verspricht nämlich eine monatliche Rente oder eine einmalige Invaliditätsleistung nach der sog. Gliedertaxe, wenn Sie als Versicherter aufgrund Ihres Gesundheitszustandes und Invalidität nicht mehr in der Lage sein sollten, Ihrer Arbeit nachzugehen.
Tritt der Ernstfall dann tatsächlich ein, müssen Sie als Versicherter eigentlich nur den Schaden bei Ihrer Versicherung melden. So die Theorie. Die Praxis sieht leider völlig anders aus.
Leistungsverweigerungen und Verzögerungstaktiken stehen mittlerweile auf der Tagesordnung vieler Versicherungen. Häufiger Grund hierfür sind die meist hohen Auszahlungssummen an die Versicherten. Inzwischen haben sich sogar bestimmte Zahlungsverweigerungsmethoden eingebürgert, auf die die Versicherer gerne zurückgreifen, um ihre Zahlungspflichten zu umgehen.
Wenn auch Sie Ärger mit Ihrer Unfallversicherung haben, sollten Sie so schnell wie möglich Waffengleichheit herstellen und einen spezialisierten Rechtsanwalt für die private Unfallversicherung beauftragen. Bedenken Sie, dass Sie es auf Seiten der Versicherung mit Profis zu tun haben, die ihr Handwerk verstehen.

Als Fachanwalt für Versicherungsrecht und Spezialist für die private Unfallversicherung kämpfe ich dafür, dass sich die Unfallversicherer zu ihrer Verantwortung bekennen und für ihre versprochenen Leistungen auch einstehen.
In folgenden Angelegenheiten bin ich Ihnen gerne behilflich:
- Deckungsablehnung bzw. -kürzung der Versicherungsleistungen wegen angeblicher „degenerativer Vorschäden“
- Invaliditätsleistungen, etwa wegen geschädigten Körperteilen (sog. “Gliedertaxe“)
- Prozessführung gegen die Unfallversicherung
- anwaltliche Vertretung im Berufungsverfahren (2. Instanz)
sowie bei allen anderen Fragen im Unfallversicherungsrecht.
Wann zahlt die Unfallversicherung?
Ihre Unfallversicherung zahlt erst dann, wenn Sie wegen eines Unfalles invalide sind.
Was so einfach klingt, ist leider in vielen Fällen mit großen Problemen verbunden. Denn von einem Unfall geht die Versicherung erst dann aus, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis einen Schaden an der Gesundheit erleidet, was aber oft von dem Unfallversicherer – zu Unrecht – bestritten wird.
War nämlich der Versicherte etwa vor dem Unfall wegen angeblicher Vorschäden beeinträchtigt, wird die Versicherung die Zahlung regelmäßig verweigern. Es wird dann einfach behauptet, es läge überhaupt gar kein Unfall vor oder es bestehe kein „Kausalzusammenhang“ zwischen Unfall und Schaden, so dass die Versicherung auch keine Leistungen erbringen müsse.
In anderen Fällen „fordern“ die Versicherer immer wieder Dokumente von ihren Versicherten an, um sie müde und mürbe zu machen. Das Ziel dieser Methode liegt klar auf der Hand: Der Versicherte soll letztendlich zur Aufgabe bewegt werden und keine Leistungen verlangen.
Lässt sich eine Zahlung nicht vermeiden, versuchen die Versicherungsgesellschaften die Leistung zu minimieren oder aber Zahlungen zu verzögern. Zu den häufigsten Einwendungen gehören:
- Verletzungen von Anzeigepflichten oder vertraglichen Obliegenheiten,
- verspätete Schadensmeldung,
- die Berücksichtigung von Vorerkrankungen.
Eine Auseinandersetzung mit Ihrer Unfallversicherung kann für Sie als Versicherten sehr anstrengend sein, insbesondere wenn man nach einem Unfall gesundheitlich angeschlagen ist. Die Folge: Leistungsverzicht oder Leistungseinbußen.
Das muss nicht unbedingt sein. Ich helfe Ihnen schnell und unkompliziert bei allen Streitigkeiten mit Ihrer privaten Unfallversicherung. Aufgrund meiner jahrelangen Berufserfahrung und meiner besonderen Spezialisierung ist es mir möglich, Ihre Ansprüche maximal durchzusetzen.
Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. In einem ersten kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Beratungsgespräch kläre ich Sie gerne über Ihre Rechte und Möglichkeiten auf.
Meine Büroräume finden Sie in der Königstraße 10 C in 70173 Stuttgart, direkt gegenüber dem „ikarus design“. Bei Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln können Sie entweder an der Haltestelle „Hauptbahnhof Arnulf-Klett-Platz“ (U-Bahn Linien 5, 6, 7, 11, 12, 14, 15 und 29) oder „Börsenplatz (L-Bank)“ (U-Bahn Linien 11, 14 und 29) aussteigen. Von dort aus sind es nur wenige Gehminuten bis zu meinem Büro. Wenn Sie mit dem Pkw anreisen, nehmen Sie am besten die B27 (Friedrichstraße). In der Tiefgarage „Bülow Carre“ (Einfahrt über Thouretstraße) sind zahlreiche Parkplätze vorhanden.