Immer häufiger zahlen Berufsunfähigkeitsversicherungen im Falle der Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers nichts, obwohl die Versicherung es versicherungsrechtlich müsste.
Bei Berufsunfähigkeitsversicherungen ist zu unterscheiden: Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann als selbstständige Versicherung und als Berufsunfähigkeitszusatzversicherung abgeschlossen werden. Eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein eigenständiger Vertrag. Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung hingegen wird meist im Zusammenhang mit einem Hauptvertrag einer anderen Versicherung, z. B. Lebensversicherung, abgeschlossen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dem Versicherten im Falle seiner nachgewiesenen Berufsunfähigkeit eine vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente, wenn er seinen zuletzt ausgeübten Beruf ganz oder teilweise nicht mehr ausüben kann.
Kritisch ist oft der Begriff der abstrakten Verweisung wie „… oder eine andere Tätigkeit ausüben kann, die der Versicherungsnehmer aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausüben kann und die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht (Verweisungsberuf).“ Beispiel: Ein gelernter Schreiner konnte aufgrund der Erkrankung an Asthma bronchiale nicht mehr in seinem Beruf arbeiten. Er nahm dann eine Tätigkeit als Außendienstmitarbeiter im Garten- und Technikbereich auf. Seine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung stellte die Zahlungen nach einer erneuten Gesundheitsprüfung mit dem Hinweis ein, dass der ausgeübte Beruf der früheren Tätigkeit als angestellter Schreiner vergleichbar ist. Diese Vergleichbarkeit ist aber nach Ansicht des Bundesgerichtshofs nicht gegeben, die Berufsunfähigkeitsversicherung musste zahlen (BGH IV ZR 8/08).
Wie an diesem Fall gezeigt, ist es bei Berufsunfähigkeitsversicherungen leider an der Tagesordnung, dass die Zahlungen der Berufsunfähigkeitsrente so schnell wie möglich eingestellt oder reduziert werden sollen. Um hiergegen rechtssicher vorzugehen und alle Leistungen als Versicherungsnehmer zu erhalten, sollen Sie sich in jedem Fall Ihrer Berufsunfähigkeit an mich als spezialisierten Fachanwalt für Versicherungsrecht wenden.