Die Private Unfallversicherung stützt sich oft auf sogenannte Ausschlussklauseln. Sinngemäß sehen Leistungs- und Risikoausschlüsse z.B. bei Unfällen „durch Bewusstseinsstörungen oder krankhafte Störungen in Folge von psychischen Reaktionen“ vor, dass die Versicherung eigentlich nicht zahlen muss. Diese Ausschlussklauseln werden aber oft „von den Versicherungen missbraucht“. Beispielsweise verkaufen die Versicherungen sogenannte „Seniorenunfallversicherungen“, um dann später ältere Menschen den Vorwurf zu machen, sie haben bei Abschluss der Versicherung schon degenerative, also altersbedingte Vorschäden gehabt und deshalb müsse die Versicherung nicht zahlen. Was für ein Irrsinn!
Hier helfe ich Ihnen als Fachanwalt für Versicherungsrecht und Spezialist für die Private Unfallversicherung, gegen diese von der Privaten Unfallversicherung behaupteten Ausschlussklauseln vorzugehen. Gegebenenfalls müssen Sie in diesem Fall zusammen mit mir vertrauensvoll den gerichtlichen Weg bestreiten. Dort endlich wird von dem Gericht ein unabhängiger medizinischer Sachverständiger beauftragt, der Ihren Fall im Gegensatz zum Parteigutachten der Privaten Unfallversicherung recht objektiv prüfen sollte. Streitigkeiten treten auch oft bei sogenannten Gelegenheitsursachen ein, wenn also eine Bandscheibenschädigung sich durch ein Unfall verschlimmert. Auch in psychischen Erkrankungsfällen gibt es oft Probleme seitens der Anerkennung durch die Private Unfallversicherung. Hier sollten Sie unbedingt mich als Spezialist für die Private Unfallversicherung und Fachanwalt für Versicherungsrecht kontaktieren.