Klarheit, Sicherheit, Planbarkeit

Zum Thema Kosten brauchen Sie Klarheit, Sicherheit und Planbarkeit. Darum bespreche ich mit Ihnen transparent von Anfang an und in jedem Verfahrensstadium die im Raum stehenden Verfahrenskosten:

  1. Nach Ihrer ersten Kontaktaufnahme prüfe ich persönlich – und zwar für Sie absolut kostenfrei – die versicherungsrechtlichen Erfolgsaussichten auf der Basis Ihrer Informationen.
  2. Sollten Sie Erfolgschancen und eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehme ich – ebenso für Sie kostenfrei – die gesamte Korrespondenz mit Ihrem Rechtsschutzversicherer und die Deckungsanfrage für meine außergerichtliche Tätigkeit.
  3. Sobald die Kostenfragen transparent zu Ihrer und meiner Sicherheit mit Ihrer Rechtsschutzversicherung geklärt sind, d.h. auf Sie persönlich keine Zahlungen zukommen können (außer einer vereinbarten Selbstbeteiligung u.ä.), setze ich mich umgehend engagiert für Sie ein:
  4. Zunächst außergerichtlich und nötigenfalls – nach einer erneuten und für Sie ebenfalls kostenfreien Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung – auch in einem Gerichtsverfahren. In diesem Fall muss Ihre Rechtsschutzversicherung grundsätzliche sämtliche Verfahrenskosten in allen Instanzen (allen voran Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz, Sachverständigenkosten, aber auch gegnerische Rechtsanwaltskosten nach dem RVG etc.) übernehmen – und zwar unabhängig vom Ausgang Ihres Gerichtsverfahrens, d.h. sogar im Falle des (teilweisen) Unterliegens!
  5. Zu guter Letzt muss ich jeden (Neu-)Mandanten anwaltlich darauf hinweisen, dass die Abrechnung meiner Anwaltskosten gemäß dem gesetzlich vorgeschriebenen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), insbesondere nach dem versicherungsrechtlichen Gegenstandswert Ihrer Angelegenheit, zu erfolgen hat.

Volle Kostentransparenz

Sollten Sie jetzt oder im Laufe Ihres Mandats weitere Kostenfragen haben, beantworte ich Ihnen diese jederzeit gerne und transparent.