Oft entzündet sich aus meiner Erfahrung als Fachanwalt für Versicherungsrecht und Spezialist für die private Unfallversicherung ein Streit mit Ihrer Unfallversicherung darüber, dass Sie angeblich irgendwelche Fristen versäumt haben sollen:
Oft verlangen die Versicherungsbedingungen einer Unfallversicherung (AUB), dass meistens innerhalb von 15 Monaten nach Ihrem Unfall ein Arzt Ihre Invalidität feststellen muss.
Hier entzündet sich dann der Streit, ob dies rechtzeitig erfolgt ist, ob der Umfang der ärztlichen Feststellungen korrekt war und ob dieser Arzt überhaupt Ihre Invalidität bescheinigen konnte und durfte (beispielsweise weil er angeblich kein Facharzt war).
Um diese Streitigkeiten schon im Vorfeld zu vermeiden, empfehle ich Ihnen dringend, dass Sie mich als Fachanwalt für Versicherungsrecht und Spezialist für die private Unfallversicherung umgehend kontaktieren, wenn Sie leider einen Unfall als Freizeitunfall oder Berufsunfall erlitten haben. Beispielsweise müssen Sie auch „unverzüglich“ diesen Unfall der privaten Unfallversicherung anzeigen. In solchen Fällen sollten wir zügig das weitere Vorgehen besprechen, insbesondere um kein Fristversäumnis bezüglich dieser Ausschlussfristen zu riskieren. Diese Ausschlussfristen und auch die Verjährungsfrist und sonstige Fristen bei der privaten Unfallversicherung (AUB) sind für Sie als Versicherungsnehmer hochgefährlich, so dass Sie diese formale Hürde bitte nur mit meiner Hilfe als Fachanwalt für Versicherungsrecht und Spezialist für die Unfallversicherung meistern sollen. Gerne berate ich Sie hierzu.