Sie haben eine private Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, damit Sie und Ihre Familie für den Fall der Fälle finanziell abgesichert sind?
Jetzt wo ein Versicherungsfall eingetreten ist, macht Ihre Versicherung Ärger und verweigert oder kürzt Ihnen die Leistungen?
Damit stehen Sie nicht alle dar. Viele meiner Mandanten klagen über ähnliche Probleme.
Als Fachanwalt für Versicherungsrecht und Spezialist für die private Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung berate und vertrete ich Sie kompetent bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Überlassen Sie mir das Reden und Verhandeln mit Ihrer Versicherung. Ich lasse mir nichts vormachen und erziele für Sie das bestmögliche Ergebnis.

Das erste telefonische Beratungsgespräch ist für Sie selbstverständlich kostenlos.
Lassen Sie sich eines sagen: Wenn Sie sich mit Ihrer privaten Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung alleine auseinandersetzen, werden Sie höchstwahrscheinlich nach kürzester Zeit ein paar graue Haare mehr haben. Die Versicherungsgesellschaften können nämlich sehr ungemütlich werden, wenn es um die Auszahlung der versprochenen Leistungen geht.
In vielen Fällen werden alle möglichen Register gezogen, damit keine Leistungen an die Versicherten gezahlt werden müssen.
Deshalb sollten Sie Waffengleichheit herstellen und einen erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsrecht beauftragen, der Ihre Rechte durchsetzt. Denn die Versicherer gehen mit Kunden, die von einem Anwalt vertreten werden, ganz anders um.
Im Folgenden erkläre ich Ihnen die wichtigsten Tricks der Versicherer:
Bezweifeln, zermürben und kündigen
Bevor Sie Ihre Ansprüche gegenüber Ihrer privaten Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung anmelden, sollten Sie sich vergegenwärtigen, dass Sie es mit Profis zu tun haben. Deshalb sollte auch Sie sich professionell verhalten und Ihren Antrag gut vorbereiten, damit auch nichts schiefläuft.
Alles fängt bei einer ordnungsgemäßen Schadensmeldung an. Schauen Sie deshalb am besten in Ihren Versicherungsvertrag und finden Sie heraus, welche Frist zur Schadensmeldung für Sie gilt. Innerhalb dieser müssen Sie Ihre Ansprüche ordnungsgemäß angemeldet haben.
Beispiel: Machen Sie Ansprüche aus der Unfallversicherung geltend, so muss innerhalb der im Versicherungsvertrag festgelegten Frist ein Arzt Ihre Invalidität festgestellt haben. Anderenfalls kann die Unfallversicherung die Auszahlung der Unfallrente bzw. Invaliditätssumme verweigern.
Viele Versicherungsgesellschaften gehen gerne auf Konfrontationskurs. Sie werfen ihren Versicherten vor, sie hätten beim Abschluss des Versicherungsvertrages bestimmte Fragen falsch beantwortet oder ihre Vorerkrankungen nicht angegeben. Die „Beweise“ hierfür versuchen sich die Versicherer durch spezielle Fangfragen zu erschleichen.
Eine weitere beliebte Zahlungsverweigerungsmethode der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Durchführung eines sog. Nachprüfungsverfahrens. Hier soll geklärt werden, ob die Berufsunfähigkeit immer noch besteht oder sich der Grad der Erkrankung verbessert hat.
Gerade bei solchen Verfahren passieren immer wieder Fehler, da diese mit sehr vielen Reglementarien verbunden sind.
In Frankfurt bin ich Ihr Ansprechpartner in Sachen Versicherungsrecht, insbesondere für die private Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung. Nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt zu mir auf.
Übrigens: In einem ersten kostenlosen telefonischen Beratungsgespräch kläre ich Sie ausführlich über Ihre Erfolgsaussichten und Ihr Kostenrisiko auf, bevor Sie mich beauftragen. So können Sie in Ruhe entscheiden, ob Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen möchten.
Mein Büro liegt in der Mainzer Landstraße 49 in 60329 Frankfurt, genau zwischen Westend-Süd und der Innenstadt.
Wenn Sie mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen, können Sie entweder an der Haltestelle „Hauptbahnhof“ (U4 oder 5) oder „Platz der Republik“ (Straßenbahnlinien 11, 16, 17 oder 21) aussteigen. Von dort sind es nur wenige Gehminuten bis zu meinem Büro.
Wenn Sie mit dem Auto kommen, nutzen Sie am besten die B40 (Mainzer Landstraße). Im „Parkhaus Westend“ (Einfahrt über die Straße „Neue Niedenau“) sind zahlreiche Parkplätze vorhanden.
Kämpfen Sie für Ihr Recht
Wenn Ihr Antrag von Ihrer Versicherung abgelehnt wurde, sollten Sie sich nicht allzu schnell geschlagen geben. Schließlich geht es um Ihr Geld und Ihre finanzielle Zukunft.
Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht beraten, welche Leistungen Sie von Ihrer Versicherung beanspruchen können. Denn gerade juristischen Laien fällt es nicht immer leicht, die komplizierten Vertragsbedingungen zu durchschauen. Hierbei bin ich Ihnen gerne behilflich.
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht stehe ich Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung bei der Schadensregulierung stets zur Verfügung.
Vereinbaren Sie jetzt ein erstes kostenloses und unverbindliches telefonisches Beratungsgespräch.