Sie haben über Jahre hinweg Ihre Versicherungsbeiträge in eine private Personen- oder Sachversicherung eingezahlt und jetzt weigert sich die Versicherung zu zahlen? Mit diesem Problem stehen Sie nicht alle da.
Als Fachanwalt für Versicherungsrecht in Karlsruhe beobachte ich seit Langem, dass vor allem im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung und privaten Unfallversicherung viele Versicherte ihre vertraglich vereinbarten Leistungen nur schwer realisieren. Diese Versicherungen kommen ihren vertraglichen Pflichten entweder gar nicht oder nur sehr zögerlich nach, sobald der Schadensfall gemeldet wird.
Was genau ist die BU- und private Unfallversicherung und wo ist der Unterschied?
Die Berufsunfähigkeits- und private Unfallversicherung sind private Zusatzversicherungen, aus denen der Versicherte bei einem Unfall bzw. einer Berufsunfähigkeit eine einmalige Zahlung, eine monatliche Rente oder andere Leistungen erhält.
Die private Unfallversicherung greift z.B. dann, wenn aufgrund eines Unfalls Krankheitskosten entstehen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann hingegen in Anspruch genommen werden, wenn ein Arbeitnehmer oder Selbständiger nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung gilt für das gesamte Berufsleben. Egal ist hierbei, ob die Berufsunfähigkeit durch Krankheit, Körperverletzung oder Unfall entstanden ist. Vor und nach dem Berufsleben und als Ergänzung bietet sich eine private Unfallversicherung an. Denn die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur bei Unfällen, die während bzw. auf dem Weg zur Arbeit oder Schule entstehen.

Gerne nehme ich mir Zeit für Sie, um mit Ihnen all Ihre Fragen zu besprechen.Das erste telefonische Beratungsgespräch ist kostenlos.
Die Devise vieler Versicherer: Alles tun, um nicht zahlen zu müssen
Leistungsverweigerungen und Verzögerungstaktiken gehören leider zum Standardrepertoire vieler Versicherungsgesellschaften. Grund für dieses Verhalten sind oft die hohen Auszahlungssummen an die Versicherten.
Die Methoden der Versicherungen sind vielschichtig: Es wird auf Zeit gespielt, es werden Zermürbungstaktiken angewandt, medizinische Gutachten werden angezweifelt oder es wird versucht, den abgeschlossenen Versicherungsvertrag nachträglich zu kündigen.
Die Realisierung der Versicherungsleistungen fängt bei einer ordnungsgemäßen Schadensmeldung an. Ganz zentral ist dabei die im Versicherungsvertrag individuell vereinbarte Frist (in der Regel 15 Monate), innerhalb derer ein Arzt die Berufsunfähigkeit des Versicherten festgestellt haben muss. Wird hier die Frist versäumt oder die Invalidität im medizinischen Gutachten seitens des Arztes ungenau formuliert, kann dies zum endgültigen Verlust von Leistungsansprüchen gegenüber der Versicherung führen.
Viele Versicherte werden aber auch mit dubiosen Begründungen für die Leistungsverweigerungen seitens ihres Versicherers konfrontiert. Den Versicherten wird gerne vorgeworfen, sie hätten beim Zustandekommen des Versicherungsvertrages Fragen falsch beantwortet oder Vorerkrankungen nicht angegeben. Die „Nachweise“ hierfür versuchen sich die Versicherer durch bestimmte (Fang-)Fragen zu beschaffen, sofort nachdem der Versicherte den Versicherungsfall bei der Versicherung zur Anzeige gebracht hat. Die „gesammelten Nachweise“ werden auch oft für die Anfechtung oder Kündigung des Versicherungsvertrags verwendet.
Gerne versuchen die Versicherer auch, sich von ihrer anerkannten Leistungspflicht (z.B. Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente) zu befreien, indem sie ein sog. Nachprüfungsverfahren durchführen. In diesem soll geklärt werden, ob die Berufsunfähigkeit weggefallen ist oder sich der Grad der festgestellten Berufsunfähigkeit vermindert hat. Dabei passieren oft Fehler, weil das Nachprüfungsverfahren an sehr strenge Regeln gebunden ist.
Ich bin Ihr kompetenter und engagierter Ansprechpartner, wenn Sie Probleme mit Ihrer BU- oder privaten Unfallversicherung haben.
Als Fachanwalt für Versicherungsrecht in Karlsruhe und Spezialist für die BU- und private Unfallversicherung lotse ich Sie sicher durch den Versicherungsdschungel und schütze Sie vor den Tricks der Versicherer. Die schnelle und unkomplizierte Durchsetzung Ihrer Rechte ist für mich selbstverständlich.
Meine Büroräume befinden sich in der Ludwig-Erhard-Allee 10 in 76131 Karlsruhe und sind über die Haltestellen „Ostendstraße“ und „Rüppurrer Tor“ der Straßenbahnlinien 3,5 und 6 verkehrsgünstig zu erreichen.
In der Nähe der Kanzlei befinden sich zahlreiche Parkplätze für PKW, so z.B. das Parkhaus „Am Kronen Platz“, Anfahrt über die Fritz-Erler-Straße.
Der Teufel steckt oft im Versicherungsvertrag
Die Versicherungen versprechen viel. Ob diese Versprechen aber auch gehalten werden, ist eine andere Frage.
Eine teuer eingekaufte Versicherungsleistung nützt Ihnen nämlich nicht viel, wenn sich die Versicherung nach einem Unfall oder dem Eintritt der Berufsunfähigkeit auf bestimmte Versicherungsbedingungen, auch liebevoll das Kleingedruckte genannt, beruft und die Zahlung verweigert.
Welche Versicherungsleistungen Ihnen in welcher Höhe zustehen, sollte daher immer von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht überprüft werden. Für viele Versicherte ist es kaum möglich, die komplizierten Versicherungsbedingungen richtig zu verstehen und zu erfassen. Vor allem wegen der rechtlichen Besonderheiten in Versicherungsprozessen sollten Sie sich an einen auf das BU- und private Unfallversicherung spezialisierten Rechtsanwalt für Versicherungsrecht wenden.
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht bin ich in Karlsruhe mit Rat und Tat für Sie da! Ich berate und vertrete Sie von der Schadensanzeige bis zur endgültigen Regulierung Ihrer Ansprüche, auch im Nachprüfungsverfahren. In einem ersten kostenlosen Beratungsgespräch erläutere ich Ihnen den besten Weg für Sie. Garantiert!