Sie haben eine private Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, um sich selbst und Ihre Familienangehörigen abzusichern?
Jetzt ist der Versicherungsfall eingetreten und die Versicherung zahlt nicht, nur teilweise oder zögert die Zahlung hinaus?
Solche „Spielchen“ sind leider immer wieder anzutreffen und können im schlimmsten Fall die finanzielle Existenz des Versicherten zerstören.
Sie fühlen sich jetzt wahrscheinlich im Stich gelassen und sind sich nicht sicher, was Sie jetzt am besten tun sollen, um schnell an Ihr Geld zu kommen.
Eines steht fest: Ohne Hilfe durch einen erfahrenen Rechtsanwalt für Versicherungsrecht werden Sie lange warten, bis sich die Versicherung zur Zahlung bereit erklärt. Die Versicherer sind nämlich sehr kreativ, wenn es darum geht, ihren Zahlungspflichten nicht nachkommen zu müssen.

Ich sichere Ihnen eine professionelle Beratung und Vertretung mit dem bestmöglichen Ergebnis zu.
Leistungsverzögerung, Vertragsbeendigung oder Obliegenheitsverletzung
Viele Versicherungen halten ihre Versicherten gerne hin, sobald diese einen Schaden anmelden. Es wird dann mitgeteilt, dass die geltend gemachten Ansprüche „erst einmal geprüft werden müssen“. Dass man hierfür eine lange Zeit braucht, versteht sich natürlich von selbst.
Im Anschluss daran werden meist noch „weitere Auskünfte und Unterlagen“ von den Versicherten verlangt, so dass sich die Regulierung immer weiter in die Länge zieht.
In einigen Fällen werden die Versicherten sogar über Monate hinweg im Unklaren gelassen, ob überhaupt geleistet wird, bevor dann endgültig mitgeteilt wird, dass gar keine Leistungen ausgezahlt werden.
Wenn Sie mich beauftragen, dann stelle ich sicher, dass Ihnen so etwas nicht passiert. Schließlich haben Sie einen Vertrag abgeschlossen und Ihr Versicherer muss seinen vertraglichen Pflichten nachkommen.
Ein weiterer typischer Ablehnungsgrund für die Zahlung ist die Vertragsbeendigung durch Anfechtung, Rücktritt oder Kündigung des Versicherungsvertrages. Als Gründe werden angeblich unvollständige oder falsche Angaben über den Gesundheitszustand durch den Versicherungsnehmer genannt. So wird häufig vorgebracht, dieser habe seine Vorerkrankungen beim Vertragsabschluss nicht ordnungsgemäß angegeben und dadurch den Versicherer getäuscht, so dass nun eine Vertragsbeendigung durch Rücktritt, Kündigung oder Anfechtung gerechtfertigt sei.
Gerade in solchen Fällen sollte man umgehend einen versierten Rechtsanwalt für Versicherungsrecht kontaktieren. Anderenfalls bekommt man sein Geld nie von der Versicherung.
Auch vertragliche Obliegenheitsverletzungen sind häufiges Streitthema zwischen Versicherung und Versicherten. Darunter sind Vertragspflichten zu verstehen, bei deren Verletzung der Versicherer die Versicherungsleistungen kürzen oder komplett verweigern kann, z.B. die Pflicht zur Meldung des Versicherungsfalls innerhalb einer bestimmten Frist. Gerade an dieser Stelle werden leider immer wieder Fehler gemacht, da viele Versicherte aufgrund der meist sehr umfangreichen Versicherungsbedingungen (das „Kleingedruckte“) den Überblick verlieren oder einfach bestimmte Bedingungen falsch verstehen.
Jeder einzelne Versicherungsvertrag erfordert eine genaue Überprüfung sowie tiefe Kenntnisse im Versicherungsrecht. Daher ist es ratsam, schon frühzeitig einen Experten für Versicherungsrecht einzuschalten.
Als Fachanwalt für Versicherungsrecht berate und vertrete ich seit über 17 Jahren Mandanten insbesondere in Fragen der privaten Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung. Ich nehme Gerichtstermine vor allen gerichtlichen Instanzen in Offenburg und Umgebung wahr.
Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, wenn Sie noch weitere Fragen haben.
Anfahrt zum Rechtsanwalt für Versicherungsrecht in München – Kanzlei Dr. Entringer
Mein Büro in der bayerischen Landeshauptstadt München finden Sie in der Josephspitalstraße 15 zwischen Karlsplatz (Stachus) und Sendlinger Tor. Eine optimale Erreichbarkeit mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (Tram, Bus und U-Bahn) ist durch die zentrale Lage der Kanzlei gewährleistet und auch der Hauptbahnhof München liegt nur wenige Gehminuten entfernt.
Autofahrer finden (kostenpflichtige) Parkplätze am besten in den zahlreichen umliegenden Parkhäusern.
Kämpfen Sie für Ihr Recht
Wenn auch Ihr Antrag von Ihrer Versicherung abgelehnt wurde, so ist noch nicht alles verloren. Kämpfen Sie für Ihr Recht. Denn schließlich haben Sie für die Leistungen aus der Versicherung bezahlt.
Ich bin mit der aktuellen Rechtslage sehr gut vertraut und weiß genau, was Ihnen als Versicherten rechtlich zusteht.
Vertrauen Sie mir Ihren Fall an, ich helfe Ihnen gerne.
Das erste telefonische Beratungsgespräch ist für Sie selbstverständlich kostenlos.