Ihre Versicherung verweigert die Zahlung? Ihnen wird eine Obliegenheitsverletzung vorgeworfen oder Ihre Versicherung lehnt Ihnen zustehende Zahlungen ab?
Sie ärgern sich jetzt vermutlich schwarz und wissen nicht, was Sie jetzt am besten tun sollen, damit Sie schnell an Ihr Geld kommen.
Eines ist sicher: Ohne die Einschaltung eines Rechtsanwaltes für Versicherungsrecht werden Sie noch lange auf Ihr Geld warten. Denn die Versicherungen sind sehr kreativ und hartnäckig, wenn es um die Verweigerung und Verzögerung ihrer Zahlungspflichten geht.

Kontaktieren Sie mich und schildern Sie mir Ihr Rechtsproblem. Ich nutze meine speziellen Kenntnisse und meine langjährige Berufserfahrung als Versicherungsanwalt, um Ihre Rechte durchzusetzen und Ihre Ansprüche zu erhalten.
Das erste telefonische Beratungsgespräch ist für Sie selbstverständlich kostenlos.
Zahlreiche Versicherte erleiden jedes Jahr Unfälle oder werden berufsunfähig und sind gezwungen, die finanziellen Folgen hierfür zu tragen. Doch anstatt sich um die eigene gesundheitliche Genesung zu kümmern, müssen sie sich regelmäßig mit ihrer Versicherung herumschlagen, da diese die versprochenen Leistungen verweigert.
Warum und mit welchen Begründungen es immer wieder zu Zahlungsverweigerungen oder -verzögerungen kommt, habe ich für Sie zusammengefasst:
Das Motto vieler Versicherer: Bestreiten und nochmals bestreiten
Als Fachanwalt für Versicherungsrecht beobachte ich immer wieder, dass viele Versicherer den Eintritt des Versicherungsfalls bestreiten, um nicht zahlen zu müssen.
In solchen Fällen muss sich der Versicherte darauf einstellen, dass er alle Bedingungen für den Eintritt des Versicherungsfalls nachweisen muss, bevor die Versicherung zahlt. Gerade dieser Nachweis gestaltet sich in vielen Fällen als äußerst schwierig. Denn die Hürden für eine Beweisführung können sehr hoch sein und die Versicherer achten penibel darauf, dass auch alle Voraussetzungen (nicht) erfüllt werden.
So ist das bloße Ausfüllen der Antragsunterlagen oder die Schilderung des Sachverhaltes nicht ausreichend. Vielmehr müssen noch bestimmte Unterlagen, wie z.B. Unfallberichte und/oder medizinische Gutachten der Versicherung vorgelegt werden. Darüber hinaus sind noch weitere Details zu beachten, anderenfalls wird die Versicherung die Zahlung verweigern.
Ich kümmere mich für Sie darum, wenn Ihre Versicherung auf Zeit spielt, obwohl sie keinen Spielraum mehr für eine Zahlungsverweigerung oder -verzögerung hat.
Nehmen Sie Kontakt zu mir auf. Gerne bin ich Ihnen behilflich.
Kündigung, Rücktritt oder Anfechtung des Versicherungsvertrages
Eine weitere beliebte Zahlungsverweigerungstaktik der Versicherung ist die Kündigung, Anfechtung oder der Rücktritt vom Versicherungsvertrag.
Dieses Vorgehen wird angeblich darauf gestützt, dass der Versicherte seine vorvertraglichen Pflichten verletzt habe. Die Versicherung behauptet einfach, der Versicherungsnehmer habe bei Vertragsabschluss falsche, unwahre oder unvollständige Angaben gemacht.
Dieses Vorgehen klappt zum Glück nicht immer. Denn ich habe schon in zahlreichen Fällen nach sorgfältiger Prüfung des Versicherungsvertrages immer wieder festgestellt, dass die Versicherungsgesellschaft selbst Fristen versäumt oder die Fragen beim Vertragsabschluss falsch gestellt bzw. den Versicherungsnehmer einfach unvollständig aufgeklärt haben.
Wenn auch Ihnen der Versicherungsvertrag gekündigt oder angefochten wurde, sollten Sie sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Versicherungsrecht beraten lassen. Schließlich geht es um Ihr Geld und Ihre finanzielle Zukunft.
Verzögerungstaktik und Abfindungsangebote
Viele Versicherer verzögern auch gerne ihre Zahlungen oder bieten dem Versicherten Abfindungszahlungen an.
Bei der Verzögerungstaktik soll der Versicherte meist mürbe und müde gemacht werden, so dass er „freiwillig“ aufgibt. Hier verlangen die Versicherten z.B. immer weitere medizinische Gutachten und Nachweise von ihrem Versicherten. Angeblich nur um sicherzugehen, dass auch alles stimmt. In Wahrheit geht es aber darum, den Versicherten zur Aufgabe zu bewegen.
Bei der Abfindungszahlung geht es der Versicherung darum, weniger zahlen zu müssen, als sie es eigentlich müsste. Bei diesem Modell wird dem Versicherten eine Abfindung angeboten. Im Gegenzug muss sich der Versicherte dann mit der Aufhebung des Versicherungsvertrages einverstanden erklären. Die Abfindungszahlung liegt selbstverständlich deutlich unter der versicherten Leistung. Ein gutes Geschäft. Aber nur für die Versicherung.
Tipp vom Anwalt: Lassen Sie sich bloß nicht auf solche dubiosen Angebote ein. Unterm Strich sind Sie immer der Verlierer.
Nehmen Sie jetzt Kontakt zu mir auf und lassen Sie sich in einem ersten kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Beratungsgespräch ausführlich über Ihre Rechte und Pflichten aufklären.
Als Fachanwalt für Versicherungsrecht in Stuttgart bringe ich Sie sicher durch den Versicherungsdschungel und schütze Sie vor den zahlreichen Fallstricken Ihrer Versicherung.
Ihr Rechtsanwalt für Versicherungsrecht in Stuttgart – Kanzlei Dr. Entringer
Unsere Kanzlei im Herzen von Stuttgart verfügt über eine komfortable Verkehrsanbindung und ist sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem PKW zügig zu erreichen.
Der Stuttgarter Hauptbahnhof befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Kanzlei (200m). Über die B27 erreichen Sie unsere Räumlichkeiten auch bequem mit dem PKW. In der Umgebung finden Sie zahlreiche Parkmöglichkeiten.
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme und die Zusammenarbeit mit Ihnen als Mandant.
Mein Rat als Anwalt: Kämpfen Sie für Ihr Recht!
Wenn Ihr Antrag von Ihrer Versicherung abgelehnt wurde, sollten Sie Vorsicht walten lassen und sich nicht allzu schnell geschlagen geben. Kämpfen Sie für Ihre Rechte. Denn schließlich haben Sie einen Versicherungsvertrag abgeschlossen, der Sie vor schwierigen Zeiten bewahren soll. Bedenken Sie, dass Sie genau diese Ansprüche geltend machen, die Ihnen vertraglich zustehen.
Deshalb sollten Sie am besten einen Fachanwalt für Versicherungsrecht beauftragen, der Sie gegenüber Ihrer Versicherung vertritt.
Mir als Spezialisten kann keine Versicherung etwas vormachen, da mir die Rechtslage bestens bekannt ist. Für meine Mandanten erziele ich immer die beste Lösung.