Ein Unfall kann das Leben in Sekundenbruchteilen verändern. Die private Unfallversicherung bietet Ihnen in einer solchen Situation finanzielle Sicherheit und Unterstützung. Sie leistet bei dauerhaften Beeinträchtigungen nach einem Unfall, in der Regel durch eine einmalige Kapitalzahlung, die sogenannte Invaliditätsleistung. Auch die Zahlung einer monatlichen Unfallrente kann vereinbart werden. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Grad der unfallbedingten Invalidität und der im Vertrag festgehaltenen Gliedertaxe. Doch was passiert, wenn die Versicherung die Leistung ablehnt oder kürzt? Dann brauchen Sie einen kompetenten Rechtsbeistand.

Als Fachanwalt für Versicherungsrecht und Spezialist für die private Unfallversicherung unterstütze ich, Rechtsanwalt Dr. Daniel Entringer, Sie bundesweit dabei, Ihre berechtigten Ansprüche gegen die private Unfallversicherung durchzusetzen.

Profitieren Sie von meinen Alleinstellungsmerkmalen:

  • Über 25 Jahre Erfahrung im Versicherungsrecht: In dieser Zeit habe ich Fälle im vierstelligen Bereich immer gegen Versicherungen außergerichtlich und gerichtlich erfolgreich geführt. Diese immense Erfahrung kommt Ihnen zugute.

 

  • Spezialisierung: Als Fachanwalt für Versicherungsrecht bin ich Spezialist für die Berufsunfähigkeitsversicherung und Spezialist für die private Unfallversicherung. Durch diese Spezialisierung kann ich Sie optimal unterstützen.

 

  • Hohe Erfolgsquote: Ich verfüge über eine überdurchschnittlich hohe Erfolgsquote in versicherungsrechtlichen Fällen im vierstelligen Bereich gegen Versicherungen, insbesondere gegen Berufsunfähigkeitsversicherungen und private Unfallversicherungen.

 

  • Mandantenorientierte Arbeitsweise: Individuelle Betreuung und transparente Kommunikation stehen im Mittelpunkt meiner Arbeit. Ich nehme mir Zeit für Ihr Anliegen und erkläre Ihnen alle Schritte verständlich.

 

  • Bundesweite Vertretung: Ich vertrete Mandanten in ganz Deutschland. Meine Kanzleistandorte sind in Bad Krozingen / Freiburg im Breisgau, Baden-Baden und Karlsruhe, aber dank moderner Kommunikationsmittel mit meinen bundesweiten Mandanten und Gerichten spielt die Entfernung keine Rolle.

 

  • Online-Kanzlei: Sie können mich bequem online und per Telefon beauftragen und kontaktieren. Digitale Kanzleistrukturen mit effizienten Prozessen und regionaler Präsenz.

 

  • Ausschließlich auf Seiten des Versicherungsnehmers tätig: Getreu dem Motto: „David gegen Goliath“ vertrete ich keine Versicherer, sondern ausschließlich Ihre Interessen als Versicherungsnehmer.

 

  • Klare und verständliche Kommunikation: Komplexe Sachverhalte erkläre ich Ihnen verständlich, ohne juristisches Fachchinesisch.

 

  • Unverbindliche Ersteinschätzung: Ich biete Ihnen ein unverbindliches Erstgespräch zur Ersteinschätzung Ihres Falles an. Die Ersteinschätzung sowie alle folgenden Gespräche finden übrigens bequem und effizient per Telefon bzw. online per Email statt. Direkt von Ihrem Home-Office digital in meine Online-Kanzlei.

Anwalt für Unfallversicherung: Ihr Recht bei Leistungsablehnung

Als erfahrener Anwalt für Unfallversicherung weiß ich, dass Versicherer oft versuchen, sich mit fadenscheinigen Argumenten aus der Leistungspflicht zu stehlen. Die häufigsten Streitpunkte in der privaten Unfallversicherung sind:

  • Die Ablehnung wegen eines angeblich fehlenden Unfallereignisses: Die Versicherung bestreitet, dass ein Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliegt und argumentiert beispielsweise mit einer zu weit gefassten Definition des Unfallbegriffs.

 

  • Die Geltendmachung von Vorschäden: Versicherer behaupten oft, dass die gesundheitlichen Beschwerden nicht die Folge des Unfalls sind, sondern auf bereits bestehenden Vorerkrankungen oder degenerativen Veränderungen beruhen.

 

  • Streitigkeiten um den Grad der unfallbedingten Invalidität: Ein weiterer häufiger Streitpunkt ist die Höhe der dauerhaften Beeinträchtigung, die durch den Unfall verursacht wurde. Hierbei spielt die korrekte Anwendung der Gliedertaxe eine zentrale Rolle.

 

  • Die falsche Anwendung der Gliedertaxe: Selbst wenn der Grad der Invalidität anerkannt wird, versuchen Versicherer oft, die Gliedertaxe zu ihren Gunsten falsch auszulegen, um die Versicherungsleistung zu mindern.

Als Ihr Anwalt für Unfallversicherung setze ich Ihre Ansprüche durch. Ich prüfe Ihren Versicherungsvertrag, analysiere die medizinischen Befunde und bewerte die Erfolgschancen. Wenn die private Unfallversicherung nicht zahlt, ist schnelles und kompetentes Handeln gefragt. Ich unterstütze Sie in allen Schritten des Verfahrens:

  • Prüfung der Ablehnung: Ich prüfe Ihren Versicherungsvertrag und die medizinischen Unterlagen. Das Ablehnungsschreiben der privaten Unfallversicherung wird genau analysiert. Auf Basis dieser Prüfung entwickle ich eine Strategie, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

 

  • Widerspruch gegen die Ablehnung: Gegen die Leistungsablehnung lege ich für Sie fristgerecht Widerspruch ein und begründe diesen stichhaltig mit juristischen und medizinischen Argumenten.

 

  • Beweissicherung: Ich helfe Ihnen, den Unfallhergang und Ihre gesundheitlichen Folgen zu dokumentieren, gegebenenfalls durch Einholung medizinischer Gutachten.

 

  • Verhandlungen mit dem Versicherer: Ich verhandle mit der Unfallversicherung und fordere die Ihnen zustehenden Leistungen wie die Invaliditätsleistung oder die Unfallrente ein.

 

  • Gerichtliche Durchsetzung: Wenn nötig, reiche ich Klage ein und vertrete Sie vor Gericht, um Ihre Ansprüche aus der privaten Unfallversicherung konsequent durchzusetzen.

Kontaktieren Sie mich, Rechtsanwalt Dr. Daniel Entringer, noch heute für eine unverbindliche Ersteinschätzung!

Sie finden mich an folgenden Standorten:

Mandatieren Sie mich. Die Kosten des Verfahrens übernimmt in der Regel Ihre Rechtsschutzversicherung.

Jetzt Kontakt aufnehmen und Ihre Ansprüche sichern!