• Vertrauen Sie auf mehr als 20 Jahre Erfahrung im Versicherungsrecht im Fall einer Deckungsablehnung
  • Unterstützung bei sämtlichen Fragen rund um Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung und private Unfallversicherung
  • Als Fachanwalt für Versicherungsrecht: erfahren, spezialisiert, digital

Als Fachanwalt für Versicherungsrecht spreche ich immer wieder mit Menschen, die von ihrer Versicherung bitter enttäuscht sind. Denn sie haben stets die ständig steigenden Prämien gezahlt – doch wenn sie dann gebraucht wird, stellt sich die Assekuranz plötzlich quer:

  • Berufsunfähigkeitsversicherungen bestreiten Eintritt bzw. Grad der Berufsunfähigkeit, unterstellen zu Unrecht eine arglistige Täuschung oder behaupten kurzerhand, Versicherte seien sehr wohl noch arbeitsfähig.
  • Private Unfallversicherungen pochen auf unzutreffende Ausschlussklauseln, führen angebliche „degenerative“ Vorschäden ins Feld, setzen die vereinbarten Invaliditätsleistungen deutlich zu niedrig an oder lehnen lebenslängliche Unfallrenten gänzlich ab.

Ihr Partner im Fall einer Deckungsablehnung

Wer eine Deckungsablehnung, einen negativen Bescheid oder ein fragwürdiges Vergleichsangebot erhält, sollte jedoch keinesfalls klein beigeben. Auf Basis meiner langjährigen Erfahrung kann ich Betroffenen versichern: Die Rechtslage ist häufig deutlich günstiger für Sie, als die Versicherung behauptet. Wenn Sie einen kompetenten und erfahrenen Spezialisten suchen, der die Tricks der Versicherer kennt, können hier unverbindlich Kontakt zu mir aufnehmen.

Danach übernehme ich auf Wunsch ihre Vertretung – außergerichtlich und vor Gericht. Mein Versprechen an Sie: Ich kämpfe mit Erfahrung, Entschlossenheit und Kompetenz für Ihr gutes Recht. Und ich erreiche für Sie das bestmögliche Ergebnis, sei es auf digitalen Kanälen oder bei Präsenzterminen.

Wann private Unfall- & Berufsunfähigkeits-Versicherungen zahlen müssen

Meine Arbeitsschwerpunkte sind Berufsunfähigkeitsversicherungen und private Unfallversicherungen. In beiden Bereichen geht es um Menschen, die schwere Schicksalsschläge erlitten haben – und danach nicht selten einen sozialen Abstieg oder gar Altersarmut fürchten. Weil sie nicht mehr arbeiten können. Weil hohe Kosten auf Sie zukommen. Und weil die Versicherung mauert.

So weigern sich Berufsunfähigkeitsversicherungen häufig zu zahlen, wenn es um psychische Leiden wie einen Burnout, Rückenbeschwerden oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen geht. Dabei gelten Versicherte in der Regel bereits als berufsunfähig, wenn sie weniger als 50 Prozent des vorherigen Pensums schaffen (weitere Informationen finden Sie hier).

Private Unfallsversicherungen wiederum sind bereits in der Pflicht, wenn das Unfallopfer dauerhaft körperlich beeinträchtigt ist. Sie behaupten jedoch gerne, dass die Beeinträchtigung gar nicht auf den Unfall zurückzuführen oder gar keine Invalidität eingetreten ist. Auch diese Argumentation ist juristisch oft nicht haltbar.

Mit Kompetenz und Erfahrung gegen Scheinargumente

Auf den ersten Blick klingen die Argumente der Versicherungen zwar oft überzeugend. Deren Experten haben schließlich Erfahrung, Bescheid entsprechend zu formulieren.

Umso wichtiger ist es, einen erfahrenen und kompetenten Rechtsanwalt einzuschalten, der im Dickicht juristischer Formulierungen neuralgische Punkte identifiziert – und Scheinargumente entlarvt (zumal es oft um hohe Invaliditätssummen und Unfallrenten bis zum Lebensende geht). Nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt auf.