Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, Rücktritt und Kündigung von Personenversicherungen

  • Vertrauen Sie auf mehr als 20 Jahre Erfahrung im Versicherungsrecht
  • Unterstützung bei sämtlichen Fragen rund um Anfechtung, Rücktritt und Kündigung Ihrer Personenversicherung
  • Als Fachanwalt für Versicherungsrecht: erfahren, spezialisiert, digital

Als langjähriger Fachanwalt für Versicherungsrecht und Experte für Personenversicherungen stehe ich Ihnen gerne zur Seite, wenn es um Anfechtung wegen (angeblich) „arglistige Täuschung“, Rücktritt oder Kündigung von Versicherungsverträgen geht. Ob es um eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ), eine Lebensversicherung, eine Risikolebensversicherung, eine Todesfallversicherung oder eine private Krankenversicherung geht – ich bin Ihr kompetenter Ansprechpartner. Dies auch im Falle von (vorgeworfenen) „vorsätzlichen oder fahrlässigen“ vorvertraglichen Obliegenheitsverletzungen.

1. Berufsunfähigkeitsversicherung (BU):
Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und Rücktritt

Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann – nach meiner Erfahrung als Spezialist für die Berufsunfähigkeitsversicherung allerdings oft grundlos – zwar angefochten werden, wenn der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss angeblich falsche Angaben gemacht haben soll. Dies kann dazu führen, dass der Versicherer den Vertrag rückwirkend für nichtig erklärt, was ich als Fachanwalt für Versicherungsrecht aber sehr kritisch prüfen werde.

Kündigung:

Die Kündigung der BU-Versicherung kann ebenso vom Versicherer ausgesprochen werden, wenn der Versicherer dies beispielsweise bei „schwerwiegenden“ Vertragsverletzungen des Versicherungsnehmers aussprechen möchte, obwohl dies nicht selten nach meinem Einsatz für Sie falsch war.

2. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ):
Anfechtung, Rücktritt und Kündigung

Die gleichen Prinzipien gelten auch für die BUZ. Falsche Angaben bei Vertragsabschluss können zur Anfechtung wegen „arglistiger Täuschung“ führen, angebliche vorvertragliche Obliegenheitsverletzungen zum Rücktritt und vermeintlich schwerwiegende Vertragsverletzungen zur Kündigung. Dagegen wehre ich mich als Spezialist für die Berufsunfähigkeitsversicherung für Sie!

3. Lebensversicherung, Todesfallversicherung und Rentenversicherung:
Anfechtung wegen „arglistiger Täuschung“, Kündigung und Rücktritt

Die Anfechtung einer Lebensversicherung kann ebenfalls aufgrund von falschen Angaben bei Vertragsabschluss erfolgen.

Auch bei der Risikolebensversicherung, Todesfallversicherung gelten die gleichen Prinzipien. Falsche Angaben, vorsätzliche bzw. fahrlässige Obliegenheitsverletzungen bei Vertragsschluss oder sonstige Vertragsverletzungen können zur Anfechtung, zum Rücktritt oder zur Kündigung führen. Als Experte für Personenversicherungen vertrete ich Sie dann außergerichtlich und auch bundesweit vor Gericht.

4. Private Krankenversicherung:
Anfechtung, Kündigung und Rücktritt

Die Anfechtung wegen „arglistiger Täuschung“ der privaten Krankenversicherung kann bei falschen Angaben oder Verletzung von grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Obliegenheiten erfolgen. Als Experte für die privat Krankversicherung vertrete ich Sie dann außergerichtlich gegen Ihren Krankversicherer, nötigenfalls und auch bundesweit vor jedem Landgericht.

Kündigung:

Die Kündigung durch Ihre private Krankenversicherung kann in solchen Fällen ebenso vom Versicherer ausgesprochen werden. Diese Vertragsbeendigung müssen Sie aber nicht hinnehmen!

Warum Sie im Falle von Kündigung, Rücktritt oder „Anfechtung wegen arglistiger Täuschung“ auf mich als Experte für Personenversicherungen setzen sollten:

  • Über 20 jährige Erfahrung: Ich kenne die – oft nicht rechtmäßigen – Vorgehensweisen der Personenversicherungsgesellschaften und weiß, wie Sie sich zur Wehr setzen müssen.
  • Individuelle Betreuung: Jeder Fall ist einzigartig. Ich nehme mir Zeit für Ihre Anliegen und entwickle mit Ihnen eine erfahrene Taktik gegen den Versicherer.
  • Erfolgsorientiert: Mein Ziel ist Ihr Erfolg. Ich kämpfe für Ihr Recht und setze mich für eine gerechte Wiederherstellung Ihrer Personenversicherung nach – regelmäßig rechtsunwirksamen – Erklärungen des Versicherers von Kündigung, Rücktritt oder „Anfechtung wegen arglistiger Täuschung“ ein.