• Vertrauen Sie auf mehr als 20 Jahre Erfahrung im Versicherungsrecht
  • Unterstützung bei sämtlichen Fragen rund um Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Als Fachanwalt für Versicherungsrecht: erfahren, spezialisiert, digital

Immer wieder wenden sich Menschen an mich, die sich von ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung im Stich gelassen fühlen. Denn wenn es ernst wird, zum Beispiel wegen

  • psychischen Nervenerkrankungen, Burnout oder Depressionen,
  • orthopädischen Problemen im Bewegungsapparat
  • Herz- und Gefäßerkrankungen,
  • Krebserkrankungen und anderen bösartigen Geschwülsten oder
  • nach Unfällen

weigern sich Versicherungen häufig zu zahlen.

Die teure und vermeintlich gute Absicherung scheint dann trotz jahrelanger Beitragszahlung nutzlos. Aus meiner langjährigen Erfahrung kann ich Ihnen jedoch versichern: In vielen Fällen ist die Berufsunfähigkeitsversicherung im Unrecht, wenn sie die Zahlung verweigert. Sie sollten sich deshalb auf keinen Fall widerstandslos mit einem negativen Bescheid abfinden.

Ihr Partner im Fall einer Deckungsablehnung

Wenn Sie einen kompetenten und erfahrenen Spezialisten suchen, der Sie unterstützt, können Sie jederzeit Kontakt zu mir aufnehmen. Das erste Beratungsgespräch, in dem ich Ihnen das bestmögliche Vorgehen erläutere, ist stets kostenlos.

Die kostenlose Ersteinschätzung sowie alle folgenden Gespräche finden übrigens bequem und effizient per Telefon bzw. online per Email statt. Direkt von Ihrem Home-Office digital in meine Online-Kanzlei: 24 Stunden täglich / 365 Tage im Jahr.

Mein Versprechen an Sie: Ich kämpfe mit Erfahrung, Entschlossenheit und Kompetenz für Ihr gutes Recht – und erreiche für Sie das bestmögliche Ergebnis.

Wann Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen muss

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist in der Pflicht, wenn Sie Ihren Beruf wegen Krankheit, Kräfte- oder Körperverfall voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben können. In der Regel gelten Versicherte bereits als berufsunfähig, wenn sie weniger als 50 Prozent des vorherigen Pensums schaffen. Entscheidend ist dabei nicht zuletzt die Diagnose des Arztes Ihres Vertrauens.

Allerdings erlebe ich immer wieder, dass Versicherungen selbst in klaren Fällen Argumente für eine Deckungsablehnung finden und nicht zahlen. Ein klassischer Fall sind Beschwerden ohne nachweisbare organische Ursachen. So können Schmerzen auch psychisch bedingt sein; zudem sind sie schwer messbar. Darüber hinaus verweisen Versicherer gerne darauf, dass Menschen doch einen anderen Beruf ausüben können.

Mit Kompetenz und Erfahrung gegen Scheinargumente

Auf den ersten Blick klingen die Argumente oft überzeugend. Versicherer haben schließlich Erfahrung, Bescheid entsprechend zu formulieren. Umso wichtiger ist es, einen erfahrenen und kompetenten Rechtsanwalt einzuschalten, der im Dickicht juristischer Formulierungen neuralgische Punkte identifiziert – und Scheinargumente entlarvt.