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Ob beim Sport, bei der Arbeit, im Haushalt oder Straßenverkehr: Unfälle führen nicht nur zu Schmerzen, Operationen und Leid, sondern häufig auch noch zu juristischen Konflikten. Das gilt insbesondere, wenn die private Unfallversicherung nicht zahlt – und Unfallopfer fürchten müssen, auf hohen Kosten sitzen zu bleiben.

Dabei geht es schnell um die finanzielle Existenz, weil Betroffene hohe Summen ausgeben müssen – etwa teure Hilfsmittel oder den behindertengerechten Umbau der eigenen vier Wände.

Betroffene sollten nach einem negativen Bescheid deshalb keinesfalls aufgeben – zumal ich aus langjähriger Erfahrung weiß: Unfallversicherungen sind häufig im Unrecht, wenn sie die vereinbarte Invaliditätszahlungen und lebenslängliche Unfallrente verweigern bzw. Leistungen kürzen.

Ihr Partner nach einer Deckungsablehnung

Sie haben ein Ablehnungsschreiben von Ihrer Unfallversicherung erhalten? Die Assekuranz bietet deutlich weniger an, als Sie erwartet hatten? Dann nehmen Sie jederzeit gerne Kontakt zu mir auf. Denn mit einem spezialisierten Anwalt an der Seite erhöhen sich Ihre Erfolgschancen deutlich.

Das erste Beratungsgespräch, in dem ich Ihnen das bestmögliche Vorgehen erläutere, ist stets kostenlos. Und ich verspreche Ihnen: Ich prüfe Ihren Fall genau und kämpfe mit Erfahrung, Spezialisierung und Kompetenz für Ihr gutes Recht.

Die kostenlose Ersteinschätzung sowie alle folgenden Gespräche finden übrigens bequem und effizient per Telefon bzw. online per Email statt. Direkt von Ihrem Home-Office digital in meine Online-Kanzlei: 24 Stunden täglich / 365 Tage im Jahr.

Wann die Unfallversicherung zahlen muss

In der Theorie ist die Sache klar: Ihre private Unfallversicherung ist in der Pflicht, wenn Sie durch einen Unfall dauerhaft körperlich beeinträchtigt ist. Die Assekuranz muss dann die vereinbarte Invaliditätssumme zahlen und häufig auch weitere Kosten übernehmen.

Leider erlebe ich jedoch immer wieder, dass Versicherer selbst in klaren Fällen nicht zahlen – und fragwürdige Argumente ins Feld führen. So wird gerne behauptet, dass die Beeinträchtigung gar nicht auf den Unfall zurückzuführen sei, nach dem Motto: „Stellen Sie sich nicht so an, Sie sind doch gar nicht invalide durch den Unfall“. Es wird der Grad der maßgeblichen Gliedertaxe, also ob und wieviel Prozent Sie invalide sind, grundlos bestritten, denn je höher die Invalidität, desto höher die Progression.

Und dafür haben Sie jahrelang schön brav Ihre Versicherungsprämien bezahlt?

Mit Kompetenz und Erfahrung gegen Scheinargumente

Dank meiner langjährigen Tätigkeit für Unfallopfer und deren Angehörige kenne ich die Argumentation der Versicherungen sehr genau – und auch deren Schwächen. Zögern Sie deshalb nicht, mich als erfahrenen und spezialisierten Partner an Ihre Seite zu holen.