Die sogenannte Gliedertaxe der privaten Unfallversicherung ist für viele Versicherungsnehmer ein „Buch mit 7 Siegeln“:
Damit Sie auch wirklich die maximal Ihnen zustehende Invaliditätssumme aus Ihrer privaten Unfallversicherung bekommen, sollten Sie die angekündigte Zahlung Ihrer privaten Unfallversicherung gemäß der Gliedertaxe durch mich als Fachanwalt für Versicherungsrecht und Spezialisten für die Unfallversicherung prüfen lassen.
Prinzipiell wurde zwar die Gliedertaxe der privaten Unfallversicherung entwickelt, um den Schweregrad Ihrer Invalidität relativ pauschal und einfach bestimmen zu können, was aber in der Praxis gerade nicht der Fall ist und oft viel zu wenig bis gar nichts von der Unfallversicherung gezahlt werden soll:
Je nach betroffener Körperregion und Stärke der Einschränkung und Behinderung in diesem Körperteil sieht die Gliedertaxe unterschiedliche Höhen des Anspruchs vor. Sollte dann eine sogenannte Vollinvalidität vorlegen, wird eine Invaliditätssumme zu 100{33be0b1fed754dc5269eb576bbc7e9289281415627dcceeb5182bf9c370cc206} ausgezahlt, bei einer Teilinvalidität nur entsprechend.
Relativ deutlich, aber mit Streit verbunden lassen sich die definierten Fälle aus der Gliedertaxe bezüglich „Arm, Hand, Fuß“ lösen: doch selbst in diesen Fälle erlebe ich in meiner Praxis als Fachanwalt für Versicherungsrecht und Spezialist für die private Unfallversicherung absurde Ablehnungen der Unfallversicherung, beispielsweise dass trotz der – einer körperlichen Behinderung gleichkommenden – Einschränkung des Schulterbereichs meines Mandanten dieser Schulterbereich nach Ansicht der privaten Unfallversicherung eben nicht invalide sein soll.
Noch kritischer wird es, wenn der pauschalierte Bereich der Gliedertaxe verlassen wird, und dann in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) auf die „allgemein geminderte Leistungsfähigkeit im Rahmen der Invalidität“ abgestellt werden soll. Hier müssen die Versicherungsnehmer oft zu den von der privaten Unfallversicherungen ausgewählten Ärzten zur „Begutachtung“ gehen. Deren Ergebnis lässt sich leider sehr leicht für den Versicherungsnehmer vorhersehen.
Deshalb sollten Sie mich als Fachanwalt für Versicherungsrecht und Spezialist für die private Unfallversicherung regelmäßig kontaktieren, wenn Sie zu einem solchen Privatgutachter gehen sollen. Oft lässt es sich dann nicht vermeiden, mit meiner Hilfe als Fachanwalt für Versicherungsrecht und Spezialist für die Unfallversicherung diese Sache vor Gericht zu klären: Dort wird nämlich durch das Gericht ein unabhängiger Sachverständiger aus dem medizinischen Bereich für die Unfallversicherung eingesetzt, der erfahrungsgemäß zu wesentlich objektiveren Ergebnissen gelangt als der Parteigutachter der Unfallversicherung.
Bitte lassen Sie den bei Ihnen behaupteten Grad der Invalidität und die angeblich einschlägige Gliedertaxe rechtlich von mir überprüfen. Gerne stehe ich Ihnen hierzu als Fachanwalt für Versicherungsrecht und Spezialist für die Unfallversicherung zur Verfügung.