Als Fachanwalt für Versicherungsrecht habe ich mich auf die Themen Berufsunfähigkeitsversicherung und privaten Unfallversicherung spezialisiert. Seit über 17 Jahren habe ich bereits zahlreiche Versicherungsfälle aus diesen Bereichen erfolgreich bearbeitet und bin deshalb mit dieser Thematik bestens vertraut. Mir sind die verschiedenen Strategien der Versicherungsgesellschaften bestens bekannt und ich weiß, wie Sie Ihre Forderungen am effektivsten durchsetzen.
Wenn Sie sich auch von Ihrer Versicherung alleine gelassen fühlen, sollten Sie so schnell wie möglich einen erfahrenen Anwalt für Versicherungsrecht beauftragen.
Ich habe den Anspruch, langwierige Verhandlungen mit der Versicherung zu vermeiden, damit Sie als Versicherter schnell an Ihr Geld kommen. Schließlich geht es um Ihre finanzielle Zukunft!
Nehmen Sie jetzt kostenlos und unverbindlich Kontakt zu mir auf!
Private Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung – ein kleiner, aber feiner Unterschied
Beide Versicherungen dienen der persönlichen Risikovorsorge des Versicherten, sie decken jedoch unterschiedliche Risiken ab. Wird der Versicherte z.B. in einen Unfall verwickelt und entstehen ihm dadurch Arztkosten, würde in so einem Fall die private Unfallversicherung greifen und die Kosten für die Heilbehandlung erstatten und bei Invalidität hohe Invaliditätssummen mit Progression und monatlicher Unfallrente bezahlen. Wird der Versicherte durch den Unfall bzw. aus anderen Gründen bedauerlicherweise berufsunfähig, kommt (zusätzlich) die Berufsunfähigkeitsversicherung zum Zuge und zahlt dem Versicherten eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente.
Private Unfallversicherung | BU-Versicherung |
Greift bei einem Unfall | Greift bei Berufsunfähigkeit |
Übernimmt Kosten für Folgen eines Unfalls, z.B. hohe Invaliditätssumme aus der „Gliedertaxe“, lebenslange (!) Unfallrente | Zahlt Berufsunfähigkeitsrente, wenn Versicherter seinen Beruf zu mind. 50 % nicht mehr ausüben kann |
Oft streitiger Kausalitätszusammenhang zwischen Unfall und Invalidität | Oft streitiger Umfang der aktuellen Berufs(un)fähigkeit |
Keine umfangreiche Gesundheitsprüfung vor Vertragsabschluss | Umfangreiche Gesundheitsprüfung vor Vertragsabschluss |
Die Devise viele Versicherungen: Bestreiten und Ablehnen
Wer für den Fall eines Unfalls bzw. einer Berufsunfähigkeit eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, sollte eigentlich bei Eintritt des Versicherfalls auch die versprochenen Leistungen von seiner Versicherung erhalten. Soweit die Theorie. Die Praxis sieht leider völlig anders aus. Die meisten Versicherer verweigern systematisch die Zahlung an ihre Kunden und lassen sich hierfür meist ausgefallene Begründungen einfallen.
Als Versicherter sollten Sie sich von so einem zweifelhaften Vorgehen nicht beirren und entmutigen lassen, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen. Denn Ihre Chancen stehen sehr gut, wenn Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt für Versicherungsrecht an Ihrer Seite haben.

Vertrauen Sie mir Ihren Fall an und nehmen Sie Kontakt zu mir auf, damit wir einen Termin für eine kostenlose und unverbindliche telefonische Erstberatung vereinbaren können.
Berufsunfähigkeit – aber wann?
Wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich auf Dauer nicht mehr verrichten können, zahlt Ihnen Ihre Versicherung eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente. Sie gelten als berufsunfähig, wenn Sie in Ihrem aktuellen Beruf nur noch maximal 50 % der vorher geleisteten Arbeit schaffen. Nur wenn diese Voraussetzungen vorliegen, erhalten Sie die BU-Rente.
Doch gerade an diesem Punkt treten immer wieder Streitigkeiten zwischen Versicherten und Versicherern auf. Denn viele Versicherungsgesellschaften setzen alle Hebel in Bewegung, um nicht zahlen zu müssen. Der Versicherte, so das häufige Argumentationsmuster, sei nicht so krank, dass er seinen aktuellen Beruf auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Gerne wird auch die Krankheit des Versicherten in Frage gestellt. Probleme bereitet in diesem Zusammenhang vor allem der Nachweis von Krankheiten ohne nachweisbare organische Ursachen, wie. z.B. Burn-Out oder Depressionen.
Oft erklärt die Berufsunfähigkeitsversicherung aus völlig an den Haaren herbeigezogenen Gründen die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, den Rücktritt bzw. die Kündigung Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung. In diesen heiklen Fällen sollten Sie dringend mich als Spezialisten für die Berufsunfähigkeitsversicherung einschalten.
Häufige Ablehnungsgründe für die Leistungen aus der privaten Unfallversicherung
Wenn Sie einen Unfall hatten und dadurch Verletzungen erlitten haben, müssten Sie eigentlich nur noch den Versicherungsfall melden und um den Rest sollte sich Ihre Versicherung kümmern.
Auch das ist leider nur Theorie. Um Ihre Ansprüche durchzusetzen, müssen Sie zunächst mehrere Hürden überwinden.
1. Hürde: Zunächst einmal müssen Sie nachweisen, dass der Schaden (z.B. Körperverletzung) durch einen Unfall verursacht wurde. Was so einfach klingt, ist in vielen Versicherungsfällen ein Problem. Ein Unfall liegt nur dann vor, wenn Sie durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis einen Schaden an Ihrer Gesundheit erlitten haben.
Liegt ein Unfall vor und ist Ihnen der Nachweis gelungen, dann warten noch weitere Hürden auf Sie.
2. Hürde: Die Versicherer weigern sich oft zu zahlen, weil
- die Verletzung und der Schaden angeblich nicht auf den Unfall zurückzuführen seien („fehlender Kausalitätszusammenhang“);
- andere „degenerative Vorschäden“ für den Unfall verantwortlich sein sollen;
- der Unfall nicht rechtzeitig bei der Versicherung angezeigt worden sei bzw.
- Sie angeblich nicht innerhalb bestimmter Ausschlussfristen Ihre Ansprüche aus der Unfallversicherung dort geltend gemacht haben sollen.
3. Hürde: Die Versicherer werfen ihren Versicherten gerne vor, ihre
- Anzeigepflichten und Obliegenheiten verletzt zu haben;
- Fristen nicht eingehalten zu haben;
- Vorerkrankungen nicht ordnungsgemäß angegeben zu haben,
- und erklären dann einfach den Rücktritt, die Kündigung oder Anfechtung Ihres Versicherungsvertrags.
Vor allem an der 2. und 3. Hürde scheitern leider die allermeisten Versicherten, da sie mit der Beweisführung überfordert sind. Sie wissen nämlich nicht genau, welche Unterlagen und Informationen sie der Versicherung übermitteln müssen, damit diese ihnen glaubt.
Ihr Rechtsanwalt für Versicherungsrecht in Freiburg: So finden Sie mich
In nur 15 Minuten aus der Innenstadt von Freiburg erreichen Sie Bad Krozingen mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus/Bahn) oder dem eigenen
Pkw über die B3.
Mein Büro befindet sich nur zehn Gehminuten vom Bahnhof entfernt in der Clara-Schumann-Straße 3. Autofahrer finden kostenfreie Parkplätze in der Straße direkt vor der Kanzlei.
Hier kann die Beauftragung eines Fachanwaltes für Versicherungsrecht viel Ärger ersparen.
Ich übernehme als Anwalt für Sie das Reden mit Ihrer Versicherung und übermittle dieser die erforderlichen Dokumente. Mir kann die Versicherung nichts vormachen, da ich weiß worauf es ankommt.
Den Kampf gegen Ihre Versicherung können Sie alleine nur sehr schwer gewinnen. Sie haben es schließlich mit Profis zu tun. Hinzu kommt, dass eine Auseinandersetzung mit der Versicherung immer eine enorme Belastung darstellt, der selbst Gesunde schwer gewachsen sind. Die Folgen sind meist: Leistungseinbußen und finanzielle Verluste.
Das muss nicht sein. Ich helfe Ihnen schnell und unkompliziert bei allen Streitigkeiten mit Ihrer Versicherung. Mit meiner mehr als 17-jährigen Berufserfahrung als Rechtsanwalt für Versicherungsrecht weiß ich ganz genau, wie Sie Ihre Ansprüche schnell und einfach durchsetzen.
In einem ersten kostenlosen, telefonischen Beratungsgespräch kläre ich Sie ausführlich über Ihre Erfolgsaussichten und Ihr Kostenrisiko auf, bevor Sie mich beauftragen. So können Sie in Ruhe entscheiden, ob Sie anwaltliche Hilfe brauchen.